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ASGB – Gesundheitsreform und Autonomie.

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Eine richtige und notwendige Verknüpfung zwischen Autonomie und Gesundheitsreform stellt der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) in den Mittelpunkt, denn es geht nicht an, dass autonome Gesundheitspolitik im Korsett zentralstaatlicher Politik verendet. Es geht nicht darum, partout Schlechtes und nicht Funktionierendes zu erhalten, sondern im Gegenteil darum, in Südtirol zu entscheiden, was für dieses Land gut ist. Dass der Aufruf hierzu vom ASGB kommen muss und an die Landesregierung gerichtet ist, zeigt, wie sehr die Autonomiepartei SVP den Kompass verloren hat.

Gesundheitsreform ist auch eine Frage des Schutzes der Südtiroler Autonomie

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) beklagt, dass das Südtiroler Gesundheitssystem durch die zunehmende staatliche Einmischung immer mehr aus den autonomierechtlichen Angeln gehoben wird. Der ASGB fordert daher von der Südtiroler Landesregierung ein klareres Bekenntnis zur Südtiroler Autonomie und damit einen stärkeren Einsatz für die Selbstgestaltung des lokalen Sanitätswesens.

“Wir als ASGB haben die Landesregierung bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die staatlichen Vorgaben von 500 Geburten pro Jahr aus einer Richtlinie von 2010 stammen und keine gesetzlichen Vorgaben sind. Zudem hat die Südtiroler Landesregierung mit einem Beschluss vom Juli 2010 die Bestimmungen des Landesgesundheitsplans von 2002 bestätigt, welcher mit Landesgesetz 300 Geburten pro Jahr pro Krankenhaus als ausreichend vorsieht. Dieses Gesetz ist noch immer in Kraft, da es von der italienischen Regierung nicht angefochten wurde,” erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett. Man frage sich daher, warum die Landesregierung nicht auf die eigenen gültigen Landesbestimmungen beharre, so Tschenett weiter. Zudem werde die Problematik der Haftung seitens der Landespolitik und des Sanitätsbetriebes laut ASGB genau deshalb jetzt stärker thematisiert, um einen Vorwand für die Umsetzung der Südtiroler Gesundheitsreform zu haben, die bekanntlich bei der Bevölkerung in der Peripherie auf großen Widerstand stößt.

Wennschon hätten diese Bedenken schon im Jahr 2010 geäußert werden müssen, als die staatlichen Richtlinien von der Staat-Regionen-Konferenz beschlossen wurden, sagt Tschenett.

“Eigentlich müssten Landesregierung und Sanitätsbetrieb in der Frage der Gesundheitsreform gemeinsam auf Konfrontation mit dem Staat gehen und die Autonomiebestimmungen geltend machen, anstatt sich gegenseitig die Haftung und Verantwortung zuzuschieben. Schließlich werde das Südtiroler Gesundheitssystem vom Südtiroler Steuerzahler finanziert, weshalb der Staat sich nicht weiter einmischen dürfe,” fordert Tschenett abschließend.

Vergessen wir an dieser Stelle auch nicht, dass das Südtiroler Gesundheitswesen auch in internationalen Studien mitunter sehr weit vorn liegt, gerade im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet. Dies zeigt, dass lokales Handeln im Sinne der Bevölkerung Früchte trägt und keiner Zwangsverordnungen von oben bedarf.

Siehe auch: 01 02 03



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