In der TAZ vom 23. Mai ist ein Interview mit Karl Zeller (SVP) zur Autonomiereform erschienen, bei dem er mehrere große Fragezeichen hinter die neuen und alten autonomen Spielräume stellt. Er plädiert dafür, »immer noch vorsichtig« zu sein, um keine »negativen Präzedenzentscheidungen« des Verfassungsgerichts (VfG) herbeizuführen, »die auch künftig gegen uns verwendet werden können«. Zwar seien die wirtschaftlichen und sozialen Reformen als Schranke der autonomen Gesetzgebung weggefallen, doch es könne sein, dass das VfG »etwas anderes erfindet [!], zum Beispiel indem er erklärt, dass im Interesse der Konkurrenz im ganzen Staat eine einheitliche Regelung gelten muss und sich daher auch Südtirol daran halten muss.«
Wir müssen jetzt einfach mit Augenmaß und Logik vorgehen. Wir dürfen den Staat und den Verfassungsgerichtshof nicht provozieren. Dazu könnten wir zum Beispiel das Grundgerüst des staatlichen Gesetzes, das ja nicht immer schlecht ist, als Muster anwenden und für eigene Belange so anpassen, dass wir den Bereich zum Vorteile der Südtiroler Bevölkerung gestalten. Je weniger weit wir uns vom Grundgerüst entfernen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der autonome Spielraum anerkannt wird.
– Karl Zeller
Anders gesagt: Wir sind so lange autonom, wie wir unsere Autonomie nicht nutzen. Es zu tun, wäre eine unnötige und gefährliche Provokation, deshalb schreiben wir auch weiterhin vor allem Staatsgesetze ab — und nennen das dann »innere Selbstbestimmung« oder wahlweise »Vorzeigeautonomie«.
Wir haben zwar eine große Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzautonomie, der Staat und der Verfassungsgerichtshof sind aber zentralistisch ausgerichtet. Gerade in letzter Zeit waren die Auslegungen sehr restriktiv.
– Karl Zeller
Bei »heiklen Themen« müsse man »mit der Pinzette hingehen, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das Verfassungsgericht rigoros vorgeht«. Es ist also alles wie immer.

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