von Oliver Hopfgartner
Im Pustertal fehlen Hausärzte. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches. Ärztemangel, besonders in ländlichen Gebieten, betrifft längst viele Regionen Europas. Bemerkenswert wird die Situation dort, wo Ärzte dringend gebraucht werden, grundsätzlich bereit wären auszuhelfen — und ihnen dafür Bedingungen angeboten werden müssen, die kaum konkurrenzfähig sind.
Eine Funktionärin des Südtiroler Sanitätsbetriebes beschrieb die Situation unlängst so:
»Einige Ärzte arbeiten derzeit noch im Juli nach Stunden für die Patienten ohne Hausarzt in Prettau am Montag und Dienstag mit einem Stundenlohn von 25 € brutto (!!) um auszuhelfen aber für den Monat August stehen sie bei diesem Lohn nicht mehr zur Verfügung (Lohn gemäß Gesamtstaatlichem Vertrag!).«
25 Euro brutto pro Stunde für einen Arzt.
Dabei geht es nicht um die reguläre Betreuung des eigenen Patientenstocks, sondern um Ärzte, die freiwillig zusätzlich Patienten übernehmen, deren Hausarzt weggefallen ist. Also genau um jene Mehrarbeit, auf die ein System mit Ärztemangel eigentlich angewiesen wäre.
Die Erklärung dafür ist ebenso interessant wie der Betrag selbst: Der Sanitätsbetrieb könne die Tarife nicht einfach frei festlegen, Werkverträge außerhalb des gesamtstaatlichen Vertrages seien für diese Tätigkeit nicht möglich.
Und genau hier wird aus einem lokalen Versorgungsproblem eine politische Frage.
Fehlmanagement – oder gebundene Hände?
Die Stellungnahme war offenbar als Antwort auf den Vorwurf gedacht, die Situation sei Ausdruck von Fehlmanagement.
Genannt werden unter anderem der gesamtstaatliche Vertrag für Allgemeinmedizin, die Grenzen des Landeszusatzvertrages, Unvereinbarkeitsbestimmungen, Einschränkungen bei der Beschäftigung von Ärzten, technische Probleme bei der Betreuung fremder Patienten, hohe Wohnkosten und die besonderen Bedingungen abgelegener Gebiete.
Das Resümee: nicht Fehlmanagement, sondern gebundene Hände.
Gerade wenn diese Verteidigung stimmt, ist sie aber möglicherweise die schärfere Kritik am bestehenden System.
Denn wenn die Verantwortlichen vor Ort ein Problem erkennen, Ärzte brauchen und sogar Ärzte finden, die freiwillig zusätzliche Patienten betreuen würden, ihnen aber nicht die notwendigen Konditionen anbieten können, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Wie autonom ist ein autonomes Land, wenn es bei einer seiner zentralsten öffentlichen Aufgaben nicht über alle notwendigen Instrumente verfügt?
Verantwortung ohne ausreichende Zuständigkeit
Wenn die hausärztliche Versorgung nicht funktioniert, werden der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Landesregierung und der zuständige Landesrat verantwortlich gemacht. Das ist nachvollziehbar — schließlich handelt es sich um die Südtiroler Gesundheitsversorgung.
Problematisch wird es dort, wo jene Institutionen, die politische Verantwortung tragen, wesentliche Rahmenbedingungen nicht selbst festlegen können.
Dass diese Einschränkung real ist, zeigt auch die Rechtsprechung. In Cass., Sezioni Unite, n. 67/2014 beschäftigte sich der Kassationsgerichtshof mit dem Verhältnis zwischen dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für Allgemeinmediziner und den Südtiroler Zusatzregelungen. Das Urteil bestätigte die Bindung an den gesamtstaatlichen Vertragsrahmen und damit die Grenzen abweichender Regelungen auf Landesebene.
Das bedeutet keineswegs, dass Südtirol keinerlei Spielraum hätte. Im März 2026 legte das Land im Rahmen der Verhandlungen über den Landeszusatzvertrag ein Maßnahmenpaket vor, für das jährlich sieben Millionen Euro zusätzlich vorgesehen sind.
Die Autonomie ist also nicht bedeutungslos.
Sie ist aber unvollständig.
Südtirol besitzt genügend Autonomie, um für das Funktionieren seiner Gesundheitsversorgung verantwortlich gemacht zu werden — aber nicht immer genügend Autonomie, um alle dafür entscheidenden Rahmenbedingungen selbst zu bestimmen.
Ein Vertrag für unterschiedliche Realitäten
Ein gesamtstaatliches Vertragswerk soll die Allgemeinmedizin von Sizilien bis zum Alpenhauptkamm regeln.
Nur sind die Voraussetzungen nicht dieselben.
Eine Hausarztstelle in einer dicht besiedelten Stadt ist etwas anderes als eine Stelle in einem abgelegenen Südtiroler Tal. Im Pustertal kommen lange Wege, kleine Ortschaften, eingeschränkte Vertretungsmöglichkeiten, teilweise weitgehende ärztliche Alleinarbeit und ein teurer Wohnungsmarkt zusammen.
Hinzu kommt die bekannte sprachliche Besonderheit des Landes. Vor allem aber konkurriert Südtirol bei der Gewinnung von Ärzten nicht nur mit anderen italienischen Regionen, sondern auch mit Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Andere Systeme setzen dabei teilweise gezielt Anreize für ländliche Niederlassungen.
In Österreich können Allgemeinmediziner unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine ärztliche Hausapotheke führen, die gerade im ländlichen Raum einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz darstellen kann. Für bestimmte neue oder schwer besetzbare Kassenstellen wurden außerdem Startboni von bis zu 100.000 Euro für Ordinationsinfrastruktur und Erstausstattung vorgesehen.
Nicht jedes dieser Modelle lässt sich eins zu eins nach Südtirol übertragen.
Darum geht es auch nicht.
Der entscheidende Punkt ist: Ein Land, das Ärzte für strukturell schwierige Gebiete gewinnen muss, braucht die Freiheit, eigene Anreize zu entwickeln.
Formal gleiche Regeln schaffen keine tatsächliche Gleichheit, wenn die Ausgangsbedingungen grundverschieden sind.
Freiwillige Mehrarbeit für 25 Euro
Besonders widersprüchlich wird das System beim eingangs erwähnten Tarif.
In Südtirol fehlen Hausärzte. Gleichzeitig gibt es Ärzte, die bereits ihren regulären Patientenstock betreuen und darüber hinaus bereit wären, zusätzliche Patienten zu versorgen.
Diese zusätzliche Kapazität müsste eigentlich besonders wertvoll sein.
Gleichzeitig besteht politisch das Interesse, vorhandene ärztliche Arbeitskapazitäten möglichst umfassend zu nutzen und Teilzeitarbeit nicht zusätzlich attraktiv zu machen.
Wer möchte, dass Hausärzte ihre vorhandene Arbeitskraft möglichst umfassend in das öffentliche Gesundheitssystem einbringen, kann nicht gleichzeitig freiwillige Mehrarbeit so schlecht vergüten, dass es ökonomisch vernünftig ist, sie nicht zu leisten.
Genau hier zeigt sich, wie kontraproduktiv starre gesamtstaatliche Vergütungsmodelle sein können.
Wenn Südtirol einen Arzt dringend benötigt, dieser bereit ist, zusätzliche Patienten zu übernehmen, und alle Beteiligten wissen, dass 25 Euro brutto dafür kein attraktiver Tarif sind, sollte ein autonomes Land sagen können:
Dann bezahlen wir eben mehr.
Wenn es das nicht kann, ist das keine Frage fehlender finanzieller Mittel, sondern eine Frage politischer Gestaltungsmöglichkeiten.
Autonomie muss Probleme lösen können
Über Autonomie wird in Südtirol häufig abstrakt gesprochen: Zuständigkeiten, Durchführungsbestimmungen, Schutzklauseln und Kompetenzkataloge.
Für den Bürger wird Autonomie aber dort konkret, wo sie ihm ermöglicht, sein unmittelbares Lebensumfeld besser zu gestalten.
Wenn Südtirol einen besonderen Ärztemangel in peripheren Gebieten hat, sollte es besondere Anreize schaffen können. Wenn hohe Wohnkosten Niederlassungen erschweren, sollte es finanzielle Ausgleiche oder andere Modelle entwickeln können. Wenn bestehende Beschäftigungsformen ungeeignet sind, sollte es andere schaffen können.
Autonomie ist deshalb nicht daran zu messen, wie viele Verwaltungsakte ein Land selbst durchführen darf.
Sie ist daran zu messen, ob es jene Probleme, für die es von seinen Bürgern verantwortlich gemacht wird, auch tatsächlich mit eigenen politischen Entscheidungen lösen kann.
Nicht alles ist Roms Schuld
Natürlich lässt sich nicht jedes Problem der Südtiroler Sanität auf mangelnde Autonomie zurückführen.
Auch ein eigenständiges Gesundheitssystem kann schlecht organisiert sein. Fehlende Personalplanung, Bürokratie, mangelhafte Digitalisierung oder falsche politische Prioritäten verschwinden nicht automatisch, wenn eine Kompetenz von Rom nach Bozen verlagert wird.
Der Hinweis auf eingeschränkte Kompetenzen darf deshalb nicht zur Universalentschuldigung werden.
Man muss unterscheiden zwischen Problemen, die innerhalb des bestehenden Südtiroler Handlungsspielraums entstanden sind, und solchen, bei denen genau die Grenzen dieses Handlungsspielraums das Problem darstellen.
Wenn die Verantwortlichen selbst erklären, bestimmte Vergütungen oder Beschäftigungsmodelle seien aufgrund übergeordneter Vorgaben nicht möglich, reden wir nicht mehr nur über Management.
Dann reden wir über politische Zuständigkeit.
Was hat das mit Selbstbestimmung zu tun?
Politische Selbstbestimmung zeigt ihren Wert gerade bei solchen Fragen.
Es geht bei Autonomie und Eigenstaatlichkeit nicht nur um Sprache, Flaggen oder historische Identität. Es geht um die konkrete Frage, wer darüber entscheidet, wie wir unser Gemeinwesen organisieren.
Wer entscheidet, welche Vertragsmodelle für Hausärzte gelten?
Wer entscheidet, wie viel ein Arzt für freiwillige zusätzliche Arbeit in Prettau verdienen darf?
Wer entscheidet, welche Anreize für schwer besetzbare Regionen geschaffen werden können?
Und wer muss am Ende den Bürgern erklären, warum trotzdem kein Arzt da ist?
Ein unabhängiges Südtirol hätte nicht automatisch genügend Hausärzte. Es könnte weiterhin schlechte Verträge abschließen, Ärzte mit Bürokratie vertreiben oder falsche gesundheitspolitische Entscheidungen treffen.
Der entscheidende Unterschied wäre:
Es könnte diese Entscheidungen selbst treffen.
Und es könnte sich anschließend nicht mehr darauf berufen, dass ihm die Hände gebunden seien.
Genau darin liegt ein wesentlicher Aspekt politischer Selbstbestimmung:
Entscheidungsmacht und Verantwortung fallen zusammen.
»Eher Hände gebunden«
Die Stellungnahme endet sinngemäß mit der Diagnose:
»Fehlmanagement? Eher Hände gebunden.«
Vielleicht ist genau das der interessanteste Satz der gesamten Diskussion.
Denn wenn diese Diagnose stimmt, sollte man nicht nur darüber sprechen, wie man innerhalb der bestehenden Grenzen noch etwas besser improvisieren kann.
Man sollte auch darüber reden, warum diese Grenzen bestehen.
Südtirol braucht mehr Hausärzte, bessere Organisation, weniger Bürokratie und funktionierende digitale Systeme. Und selbstverständlich muss kritisch hinterfragt werden, was Sanitätsbetrieb und Landespolitik innerhalb ihrer bestehenden Kompetenzen besser machen könnten.
Aber die Südtiroler Sanität braucht noch etwas anderes:
die Freiheit, jene Lösungen zu wählen, die zur Realität dieses Landes passen.
Denn ein Gemeinwesen, das für seine Gesundheitsversorgung verantwortlich ist, sollte auch die Macht besitzen, sie selbst zu gestalten.

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