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Behinderung und Invalidität: Autonomie nach staatlichem Raster.

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Das Land Südtirol muss jetzt auch die Einstufung von Behinderung und Invalidität, einschließlich Details wie die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen und die Bewertungsrichtlinien, an zentralstaatliche Vorgaben anpassen — und zwar im Eiltempo. Schon ab 2027 sollen die neuen Regelungen gelten, wie Rai Südtirol berichtet. Wieder einmal beschränkt sich die Autonomie im Wesentlichen darauf, staatliche Gesetze abzuschreiben und umzusetzen. Im besten Fall werden sie dabei noch in einigermaßen verständliches Deutsch übersetzt.

In Berufung auf die ehemalige Soziallandesrätin und nunmehrige Vorsitzende des zuständigen Landtagsausschusses, Waltraud Deeg (SVP), berichtet Rai Südtirol, dass der staatliche Bewertungsbogen immerhin auf internationalen Standards und auf der UN-Behindertenrechtkonvention fuße. Eine eigenständige Umsetzung ist Südtirol jedoch offenbar nicht gestattet.

Im Gegenzug, so Deeg, würden damit »sehr viele Leistungen abgeschafft, die wir in Südtirol seit 1978 haben« und die »weit über staatliche Standards hinaus[gehen]«. Auch auf Staatsebene seien »noch nicht einmal alle Durchführungsdekrete erlassen worden«.

Für Betroffene ergeben sich also durch die Zentralisierung eine erhebliche Ungewissheit und womöglich auch noch handfeste Nachteile. Obwohl die Umsetzung noch nicht einmal geklärt ist, muss wie so oft Hals über Kopf etwas umgesetzt werden.

Der Vorgang illustriert — einmal mehr — ein grundsätzliches Problem der Südtirolautonomie: Zentrale politische Weichenstellungen werden zunehmend auf staatlicher Ebene getroffen, womit der Spielraum des Landes auf die Organisation und Abwicklung dessen schrumpft, was anderswo beschlossen wurde. Die viel gepriesene Autonomie darf dann allenfalls noch verwalten, was vom Zentralstaat vorgegeben wird.



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