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Am Landesgericht.

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Da heute einige Erledigungen am Bozner Gericht angesagt waren, bin ich wieder einmal mit einer staatlichen Behörde in Kontakt gekommen. Ich habe keine Beamtin getroffen, die der deutschen Sprache auch nur ansatzweise mächtig sein mochte, von der Infostelle (!) am Eingang bis in die hinterste Kanzlei. Selbst manche Beschilderung und Aushänge (Öffnungszeiten, Bürgerinneninformationen…) waren ausschließlich in Dantes Sprache verfasst. Ich finde es zutiefst beschämend, dass gerade jene, die über die Einhaltung von Gesetzen wachen müssten, glauben, sich darüber hinwegsetzen zu können. Wie soll man sich von diesem Gericht erwarten, dass es etwa die einschlägigen Sprachbestimmungen im Arzneisektor kontrolliert und Übertretungen verurteilt?
Ich wage nicht auszudenken was wäre, gäbe es in der Landesverwaltung irgendwo eine derart diffuse Missachtung der Zweisprachigkeit.

All das hat mich an die Zahlen des Astat-Sprachbarometers erinnert, wonach kaum eine Italienerin in Südtirol je in einem Amt mit ihrer Sprache gescheitert ist, während das Deutsche als Amtssprache trotz eines Anteils von nahezu 70% Muttersprachlerinnen noch immer klare Schwierigkeiten hat — und diesbezüglich näher beim Ladinischen als beim Italienischen anzusiedeln ist:

Amtssprachen/Sprachbarometer.

Es ist mühsam, dass wir knapp 35 Jahre nach Verabschiedung des zweiten Autonomiestatuts noch immer um Grundsätzliches und Selbstverständliches kämpfen müssen. Da gehen nach wie vor Energien verloren, die in einer anderen Art von Zukunftsplanung wesentlich besser investiert wären.

Siehe auch: 01



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Comentârs

3 responses to “Am Landesgericht.”

  1. Étranger avatar
    Étranger

    A mio modesto avviso questo è un classico esempio della “divisione dei poteri” che vige in Sudtirolo (cioè tra stato e provincia). Una divisione che eredita i ritardi del passato in fatto di bilinguismo (dovrei dire, come dico sempre, plurilinguismo, ma che i ladini siano oggettivamente i più discriminati è una cosa sulla quale si tende sempre colpevolmente a sorvolare) e che l’evoluzione del sistema (anche dopo l’entrata in vigore del II statuto d’autonomia) non sembra correggere sensibilmente.

    Del resto, non certo a parziale risarcimento dei fatti da te denunciati, ma per comprendere ancora meglio l’involuzione di questo sistema, basta dare un’occhiata, a pag. 81 del volume dell’ASTAT da te citato, al grafico 2.5.

    Alla domanda:

    Ritiene che il gruppo linguistico a cui appartiene sia svantaggiato nel lavoro e nella professione?

    I ladini rispondono “sì, sempre” con una percentuale del 2,1 %, i tedeschi con una percentuale dello 0,7 % e gli italiani con una percentuale del 16,9 % (e addirittura del 56 % alla risposta “sì, a volte”).

  2. Andy80 avatar
    Andy80

    Io proporrei anche questo quesito: se un sudtirolese di lingua italiana si rivolgesse ad un sudtirolese di lingua tedesca usando l’Hochdeutsch, quante volte quest’ultimo gli risponde usando la medesima lingua? Penso che la percentuale di risposte affermative non superi il 30%.

  3. pérvasion avatar

    Zweisprachigkeit: 45 Beschwerden im Monat

    An den Bestimmungen zum Gebrauch der Muttersprache gibt es eigentlich nichts herumzudeuteln. Und doch stehen Klagen über Verletzungen dieses Rechtes an der Tagesordnung: Bis zu 15 schriftliche und mindestens doppelt so viele mündliche Klagen gehen im Monat beim Präsidium der Landesregierung ein. Etwa ein Viertel davon geht auf das Konto der Sicherheitskräfte.

    Das Recht der Südtiroler auf Gebrauch der Muttersprache bei Gericht und öffentlicher Verwaltung ist im Artikel 100 des Autonomiestatutes und in der Durchführungsbestimmung 574/88 geregelt. Nur auf dem Papier bleibt diese Regelung öfters bei den Sicherheitskräften. Jede vierte Beschwerde betreffe Polizei, Carabinieri und Finanzbeamte, erklärt Klaus Luther vom Präsidium der Landesregierung. Ordnungshüter müssen zwar keine Zweisprachigkeitsprüfung ablegen, sie müssen aber einen zweisprachigen Dienst garantieren.

    Ziemlich viele Klagen richten sich auch gegen Konzessionsunternehmen, wie Post und Telefongesellschaft, nur wenige gegen Eisenbahn oder INPS, so Luther. Seltener werde über die fehlende Zweisprachigkeit in Gemeinden geklagt, wobei Bozen eine negative Ausnahme bildet, wie Andreas Pöder von der Union für Südtirol erklärt. Er kann reihenweise Verletzungen des Rechtes auf Muttersprache anführen.

    Denn oft wenden sich Bürger lieber an einzelne Politiker als an die höchste Landesstelle (Rufnummer 0471/412230). Dort appelliert man daran, dass sich die Bürger “trauen sollen, Verstöße zu melden”, so Luther. “Selten” käme es vor, dass das Muttersprachenprinzip beim Land verletzt würde, “wenn, dann bei Ämtern, die von Staat oder Region ans Land übergegangen sind” oder aufgrund unbeabsichtigter Fehler.

    Jeder Beschwerde wird durch ein Schreiben des Landeshauptmannes an die betreffende Stelle nachgegangen. Er sieht vor allem bei den Sicherheitskräften Interventionsbedarf.

    Doch egal wo das Recht auf Gebrauch der Muttersprache gebrochen wird, dies kann disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben, sagt Parlamentarier Karl Zeller.

    Quelle: Stol am 230807.

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