Während einer eigens einberufenen Pressekonferenz haben die Südtiroler Grünen gestern angekündigt, vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Landesregierung und die SEL AG erheben zu wollen. Sowohl die Exekutive, als auch die Landesenergiegesellschaft (welche sich zu 100% in öffentlicher Hand befindet) hatten sich wiederholt geweigert, dem Landtag wesentliche Informationen über Verträge mit den Energieriesen ENEL und Edison zugänglich zu machen. Mit ihrer Forderung nach Offenlegung waren die grünen Landtagsabgeordneten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss zuvor mehrmals abgeblitzt. Dadurch wird die demokratische Kontrollfunktion des Landesparlaments über die Nutzung des öffentlichen Gutes Wasserkraft deutlich eingeschränkt. Das diesbezügliche Recht soll nun gerichtlich erstritten werden.
Ein unmissverständliches politisches Signal sandten auch die Landtagsabgeordneten Schuler und Noggler (beide SVP) aus, die sich an der Pressekonferenz der Grünen beteiligten — um ihre volle Unterstützung für den Rekurs kundzutun. Die beiden »Abweichler« hatten sich bereits in der Vergangenheit ausdrücklich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit eingesetzt und scheuen im Sinne dieses Prinzips (lobenswerterweise) auch nicht davor zurück, mit der Opposition gemeinsame Sache zu machen.
schließt sich der grünen Forderung nach Offenlegung der Verträge und aller weiteren Details an. Den juridischen Aspekt wird das Gericht zu prüfen haben. Politisch ist aber in jedem Fall inakzeptabel, dass die öffentliche Energiegewinnung ominösen Geheimhaltungsklauseln unterworfen wird.
Siehe auch: 1/
2 replies on “Einsatz für mehr Transparenz.”
Geheimverträge, wo gibts denn sowas.
Wenn ich als Bürger einen Vertrag abschließe erlangt dieser erst mit der Registrierung beim Registeramt Gültigkeit. Entsprechend dem Vertragswert ist eine Registergebühr fällig. So zum Beispiel bei Mietverträgen.
Und was beim Registeramt registriert wird ist öffentlich.
Falsch oder richtig. Kennt sich jemand aus?
Wenn ich als Bürger einen Vertrag abschließe erlangt dieser erst mit der Registrierung beim Registeramt Gültigkeit.
Das stimmt so nicht ganz. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag der in Zusammenhang mit einem beweglichen Gut steht und besondere Auflagen untersteht. Ob der registrierte Vertrag in diesem dann öffentlich zugänglich ist, glaube ich eher nicht.
Jedoch müssen Verträge prinzipiell nicht der Öffentlichkeit zugänglch sein umd formal korrekt zu sein. Wenn man in einer Bar einen Kaffe trinkt schließt man einen gültigen Kaufvertrag ab. Man kann auch bewegliche Güter, die man als Endverbraucher schon gekauft hat, einfach weiterverkaufen. Dann entsteht auch ein Kaufvertrag, dieser muss nicht einmal schriftlich sein (wäre aber empfehlenswert für einem möglichen Streitfall) um vor dem Gesetz gültig und einklagbar zu sein. Entscheidend ist die Willensübereinkunft nachweisen zu können.
Jedoch ist hier die Frage nach Transparenz prinzipiell eine politische und keine juridische.