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Kammern: Sprachgleichstellung angefochten.

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In ihrer gestrigen Sitzung hat die römische Regierung die Anfechtung des sogenannten Europagesetzes beschlossen — genauer gesagt jenes Abschnitts, der sich mit der Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache zur Einschreibung in die Berufskammern befasst. Als Begründung wird angegeben, dass die Maßnahme Artikel 99 des Autonomiestatuts und Artikel 117 der Verfassung widerspreche.

In der amtlichen Pressemitteilung heißt es zwar, dass die Regierung bestrebt ist, die Problematik der Ärztinnen, die in Südtirol arbeiten, unter Berücksichtigung der Zweisprachigkeit zu lösen. Doch während derzeit tatsächlich bei den ärztlichen Berufen das akuteste Problem vorherrscht, müsste die Gleichstellung der Landessprachen Deutsch und Italienisch im Sinne der Autonomie für alle Berufskammern gleichermaßen gelten. Hier scheint es aber keinen entsprechenden Willen vonseiten der Zentralregierung zu geben.

Wenige Tage nach Zustimmung der SVP zum Staatshaushalt und nach Einweihung des dubiosen Kuscherkurses, der uns hätte Anfechtungen ersparen sollen, kommt nun also das Weihnachtsgeschenk für die Gallos, Anaaos, FNOMCeOs und wie sie alle heißen.

Jeden Tag, an dem keine Lösung gefunden wird, verliert Südtirol potentiell Ärztinnen und wird der Gesundheitsversorgung aus ‘nationalzentralistischer’ Prinzipienreiterei erheblicher Schaden zugefügt. Nicht zuletzt ist jede Anfechtung — gerade in sensiblen Bereichen — ein Indiz dafür, dass die Autonomie nicht ausreicht.

Siehe auch: 01 02 03 04 || 01 02 03 04



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