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Zwischen 08:57 und 20:53 Uhr.
Härtefall-Fonds und Corona-Kurzarbeit in Österreich

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Wenngleich sich die Tiroler und österreichischen Behörden wie auch die Politik in der Causa Ischgl nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben und sie die – wie es scheint – fahrlässige Gefährdung von Menschenleben wenn nicht in Kauf genommen, dann zumindest nicht verhindert haben, erscheint mir das auf den Weg gebrachte Unterstützungssystem während der Corona-Krise effizient zu funktionieren. Zumindest habe ich diesen Eindruck unlängst gewonnen, nachdem ich mit zwei Bekannten nördlich des Brenners gesprochen habe.

Unterstützung für Unselbstständige

Ein Bekannter arbeitet als Verkaufsbediensteter in Vollzeit bei einem Tiroler Bergsportunternehmen. Zeitgleich mit Inkrafttreten der einschränkenden Maßnahmen in Österreich wurde am Samstag, den 14. März 2020, ein Sonderkurzarbeitsmodell als Teil des 4 Mrd. € schweren Covid-19-Krisenbewältigungsfonds beschlossen. Bereits am Montag, den 16. März, wurden im Betrieb meines Bekannten die Anträge auf Kurzarbeit ausgefüllt. Arbeitnehmer bekommen je nach Einkommen 80 bis 90 Prozent vom normalen Nettogehalt. Alle Beiträge und Ansprüche (Urlaubstage, Weihnachtsremuneration usw.) bleiben bei 100 Prozent. Die Arbeitsleistung darf maximal 80 Prozent und muss mindestens 10 Prozent der gewöhnlichen Arbeitszeit umfassen. Mein Bekannter leistet im Moment 16 Prozent (vorwiegend im Home-Office). Das Kurzarbeitsgehalt bleibt unabhängig vom Ausmaß der Kurzarbeit gleich. Der Arbeitgeber zahlt nur die geleisteten Stunden mit allen Abgaben, der Staat zahlt die Differenz auf 80 Prozent Gehalt und erlässt die restlichen Steuern und Beiträge für die Sozial- und Pensionsversicherung usw. Außerdem ist ein Blocken der Stunden möglich. Die Regelung gilt für drei Monate.

Unterstützung für Selbstständige

Ein weitere Bekannte von mir ist als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) als Dienstleisterin in der Tourismusbranche tätig. Aufgrund der Reisebeschränkungen erlebt sie im Moment einen Totalausfall ihrer Tätigkeit und somit auch ihrer Einkünfte. Über eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz hat die österreichische Regierung für solche Fälle ein zweiphasiges Unterstützungsprogramm ins Leben gerufen, das für Freiberufler und Kleinunternehmen (bis zu 10 Vollzeit-Beschäftigte) anwendbar ist.

Die erste Phase der Soforthilfe, die die unmittelbare Liquidität garantieren soll, läuft seit Verhängung der Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie bis einschließlich 17. April. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss man auf der Internetseite der Wirtschaftskammer lediglich ein Online-Formular ausfüllen. Meine Bekannte hat dies am Dienstag, den 31. März 2020, getan.

Um 08:57 Uhr erhielt sie eine E-Mail, dass ihr Antrag eingelangt sei und geprüft werde.

Etwas mehr als vier Stunden später um 13:16 Uhr trudelte eine weitere E-Mail in ihrem Postfach ein.

Wenn man bedenkt, dass derzeit bestimmt Tausende um eine derartige Förderung ansuchen, dann ist der Abschluss eines Genehmigungsverfahrens innerhalb von weniger als fünf Stunden absolut erstaunlich. Diese Geschwindigkeit wäre nach meinem Dafürhalten bereits bemerkenswert, wenn es keinen Ansturm wie den jetzigen gäbe.

Meine Bekannte erhielt für die zwei Wochen bis zum Eintreten von Phase 2 1000 Euro Soforthilfe. In Phase 2 beläuft sich die Förderung dann auf bis zu maximal 80 Prozent des Nettoeinkommens in einem Vergleichszeitraum.

Weitere sieben Stunden später folgte das letzte Mail des gesamten Prozesses.

Das Förderungsansuchen, das am Morgen gestellt wurde, wurde also innerhalb eines Tages geprüft, bearbeitet und abgeschlossen. Am Dienstagabend um 20:53 Uhr wurde die Auszahlung angewiesen. Am Donnerstag, 2. April 2020, ist das Geld auf dem Konto meiner Bekannten eingelangt. Nun wird sie für Phase 2 ansuchen und hofft auf eine ähnlich unbürokratische und effiziente Abwicklung. Die Hoffnung ist angesichts obigen Ablaufs berechtigt.

Mich würde interessieren, wie das in Südtirol gehandhabt wird und funktioniert. Gibt es diesbezüglich Erfahrungsberichte von Selbstständigen und Unselbstständigen, damit wir einen Vergleich ziehen können?
(Gerne in den Kommentaren)

Siehe auch: 01



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