Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll nun eine Lösung für die deutschsprachigen Ärztinnen gefunden worden sein, die der italienischen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind und in Südtirol arbeiten wollen. Wie es heißt, sieht ein Passus im noch zu verabschiedenden italienischen Haushaltsgesetz die Schaffung einer entsprechenden Sektion in der Südtiroler Ärztekammer vor.
Während sich einsprachig italienische Ärztinnen problemlos ins Berufsverzeichnis eintragen lassen können, gilt dies umgekehrt für einsprachig deutsche Ärztinnen — Gleichstellung der Sprachen lässt grüßen — spätestens seit Mitte 2019 nicht mehr.
Erst kürzlich war in Rom noch erbitterter Widerstand gegen eine Lösung, wie sie jetzt angeblich vor der Verabschiedung stehen soll, geleistet worden — unter anderem mit dem sonderbaren Argument, dass sie EU-Recht widerspräche. Jetzt hingegen soll schon wieder alles anders sein?
Auch die Sezessionsgefahr ist dann wohl gebannt.
Einen bereits genehmigten Abänderungsantrag, auf dessen Grundlage die deutschsprachige Sektion hätte eingeführt werden können, hatte Senatspräsidentin Elisabetta Casellati (FI) noch im September kurzerhand gestrichen, weil sie ihn für mit dem damals zur Debatte stehenden Vereinfachungsgesetz nicht kompatibel hielt.
Warum diese Vorschrift nun ausgerechnet ins Haushaltsgesetz passen soll, ist unklar. In jedem Fall aber wurde — während einer weltweiten Pandemie — ein zusätzliches wertvolles halbes Jahr vergeudet, für etwas, was aufgrund des Autonomiestatuts erst gar nie hätte zur Debatte stehen dürfen.
Doch bis die Vorschrift nicht endgültig genehmigt ist, sollten wir uns ohnehin nicht freuen. Mit einer Überraschung in letzter Sekunde ist immer zu rechnen.
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