Das belgische Bankinstitut Crelan hat kürzlich angekündigt, dass seine Mobile App in Zukunft nur noch in niederländischer und französischer, aber nicht mehr in deutscher Sprache verfügbar sein wird. Obschon dies nicht illegal ist, war es für Oliver Paasch, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Anlass genug, einen Protestbrief an die Geschäftsführung der Bank zu richten. Darin forderte er sie dazu auf, die Entscheidung zurückzunehmen und ihn über die weiteren Schritte zu informieren. Er erinnerte daran, dass Bankdienste zu den grundlegenden Leistungen gehören, auf die Verbraucherinnen in der EU einen Anspruch haben.
Solche Dienste müssen für alle in einer für sie verständlichen Sprache zugänglich sein; etwas anderes stellt für bestimmte Personengruppen eine Hürde dar, die ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert.
Laut Paasch könnte der Basisbankdienst außerdem als eine Art öffentliche Dienstleistung gewertet werden. Dann wäre wenigstens darauf die Sprachengesetzgebung anzuwenden, die zur Berücksichtigung der deutschen Sprache verpflichtet.
Während institutionelle Vertreterinnen anderer Minderheiten in Europa regelmäßig auch Privatfirmen dafür sensibilisieren, die Minderheitensprachen zu berücksichtigen und sich im Namen der Bevölkerung beschweren, wenn dies nicht der Fall ist, wird das in Südtirol normalerweise nicht gemacht. Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, sich diese gute Angewohnheit abzuschauen und anzueignen, um der weiteren Minorisierung entgegenzuwirken.
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