Autorinnen und Gastbeiträge →

Sprachdumping im Sozialbereich.

Autor:a

ai

Aus einem Bericht des A. Adige vom 22. August geht hervor, dass der Gesundheitsbetrieb (Sabes) dem Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB) angeblich unlautere Konkurrenz bei der Rekrutierung von Personal macht, da dort anders als beim BSB Anstellungen auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis möglich sind.

Angemessene Kenntnisse der zweiten Sprache seien außerdem auch für Mitarbeitende von privaten und konventionierten Einrichtungen nicht Voraussetzung.

Die Folge: ein Wettrennen mit fortschreitender Nivellierung nach unten, was die Sprachkenntnisse betrifft — und gemeint sind natürlich vor allem die Deutschkenntnisse.

BSB-Chefin Liliana Di Fede (PD) und Gemeindereferent Juri Andriollo (PD) kennen die Lösung: Weg mit der Zweisprachigkeitspflicht. Dem Bericht zufolge hat die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg (SVP) schon ihre Bereitschaft signalisiert, die rechtlichen Voraussetzungen für diese abermalige Aushöhlung der Sprachrechte zu schaffen.

Grundsätzlich gibt es ja zumindest diese beiden Möglichkeiten:

  • Senkung der Anforderungen an die Bewerberinnen.
  • Verbesserung der (nicht nur finanziellen) Konditionen.

Mein Eindruck ist, dass in Südtirol schon seit Jahren vor allem ersteres gemacht wird, weil es der Weg des geringeren Widerstandes ist.

Proportionale Einsprachigkeit

Wenn man sich schon auf diese Präkarisierung einlässt, die zu Lasten der Rechte von Beschäftigten und Bürgerinnen geht, könnten aber wenigstens einige Vorkehrungen getroffen werden.

Wie ich hier schon öfter geschrieben habe, wäre eine weitere Aufweichung des Proporzes (unter Umständen sogar seine gänzliche Abschaffung) vorstellbar, wenn dafür die Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse erhöht werden.

Jetzt steht aber nicht nur keine Stärkung, sondern die Abwrackung des Zweisprachigkeitsnachweises auch im Sozialbereich im Raum.

In meinen Augen müsste dann im Umkehrschluss der Proporz verstärkt werden — in dieser Art: Für jede italienischsprachige Mitarbeitende, die keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, gilt (gemäß Verhältnis zwischen den Sprachgruppen) die Verpflichtung, mindestens zwei deutschsprachige anzustellen, die keine Italienischkenntnisse nachweisen können. Erst dann darf wieder eine weitere einsprachig italienische Kraft angeworben werden und so weiter. In begründeten Fällen könnte das Verhältnis bis auf 1:1 reduziert werden, weniger sollte es jedoch niemals sein1Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt..

Eine derartige Regelung würde einerseits die Mehrsprachigkeit des Dienstes sicherstellen, was mit einer ersatzlosen Streichung des Zweisprachigkeitsnachweises auf Dauer wohl nicht mehr zu gewährleisten wäre; andererseits stünde Südtirol dann unter Druck, im Wettbewerb mit dem deutschen Sprachraum aktiv mitzuspielen, anstatt ihn nur passiv über sich ergehen zu lassen und die eigenen Ansprüche zu senken. Ein relativ reiches und im Vergleich zum deutschsprachigen Raum auch kleines Land2mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften wie das unsere sollte sich das im Namen seiner besonderen sprachlichen Situation leisten wollen und können.

Die positive Nebenwirkung wäre, dass die Vergütungen und sonstigen Arbeitsbedingungen im internationalen Vergleich bestehen müssten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass mit der Aufhebung der Zweisprachigkeitspflicht eine Art Sozialdumping einhergeht3Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen..

Nicht zuletzt wäre gewiss anzustreben, dass welche Regelung auch immer für den öffentlichen Sektor gewählt wird, diese auch bei den Privaten Anwendung findet.

Siehe auch: 01 02 03 || 01

  • 1
    Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt.
  • 2
    mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften
  • 3
    Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen.


Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL