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Attraktivität des Arbeitsmarktes steigern.
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ai

Unser Arbeitsmarkt kann nicht in allen Aspekten mit jenem der österreichischen und deutschen Bundesländer sowie der Schweizer Kantone mithalten. An einer Steigerung der Attraktivität des Arbeitsmarktes führt kein Weg vorbei.

Stefan Luther, Direktor des Arbeitsmarktservice Südtirol zum Thema Arbeitsmigration (LPA, 13. November 2025)

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12 responses to “Attraktivität des Arbeitsmarktes steigern.
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  1. artim avatar
    artim

    Offenbar gilt es sich in der lokalen Wirtschaft nicht nur bei der Neugründung und Ansiedlung von Unternehmen besser aufzustellen, sondern auch im Wettbewerb bei der Mitarbeitergewinnung.
    Vgl.a.: https://www.fokusfachkraft.de/blog/mitarbeitergewinnung

  2. Hartmuth Staffler avatar
    Hartmuth Staffler

    Man könnte auch überlegen, die bürokratischen Hürden abzubauen, die die Rückkehr Südtiroler Fachkräfte nach Südtirol behindern. So wird zum Beispiel die hochwertige österreichische, deutsche und schweizerische Fachausbildung von Dentalhygienikerinnen in Italien und damit in Südtirol nicht anerkannt. Das führt dazu, dass Südtiroler Zahnarztpraxen Zahnärzte aus Italien einstellen, die weder von Dentalhygiene noch von der deutschen Sprache eine Ahnung haben, aber laut Gesetz berechtigt sind, sich um die Reinigung unserer Zähne zu kümmern, während die speziell dafür ausgebildeten Südtirolerinnen das nicht tun dürfen. Solche Beispiele gibt es immer wieder. Aber das interessiert unsere Landespolitiker nicht.

    1. Simon avatar

      weder von Dentalhygiene

      Gibt es dafür Belege oder ist das nur eine Beleidigung?

      1. Hartmuth Staffler avatar
        Hartmuth Staffler

        Beleg ist meine persönliche Erfahrung. Die Zahnarztpraxis, die ich seit 25 Jahren aufgesucht habe und wo die Zahnreinigung von zwei bestens ausgebildeten, mehrfach diplomierten Dentalhygienikerinnen besorgt wurde, hat diese beiden Fachkräfte entlassen müssen, weil sie nicht die erforderte universitäre Ausbildung hatten. An ihre Stelle ist ein italienischer Zahnarzt getreten,, der aufgrund seines Titels die Zahnreinigung vornehmen durfte, obwohl Dentalhygiene in der italienischen Zahnarztausbildung kaum vorkommt. Einen Monat nach dieser offiziell “legalen” Zahnreinigung habe ich eine andere Zahnarztpraxis aufgesucht, wo mir bestätigt wurde, dass die erst vor kurzem erfolgte Zahnreinigung äußerst oberflächlich und unprofessionell durchgeführt wurde. An diesem Fakten kann ich keine Beleidigung erkennen, aber hier gelten dafür natürlich andere Maßstäbe.

    2. Lorenz Winkler avatar
      Lorenz Winkler

      UTILITY Anerkennung ausländischer Studientitel

      Für die Provinz Bozen/Südtirol existiert ein Sonderverfahren für Gesundheitsberufe: Bürger:innen aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz können eine Gleichwertigkeitserklärung (equipollenza) für ihren Titel beantragen. Wichtig: Diese Anerkennung ist ausschließlich für das Territorium der Provinz Bozen gültig und berechtigt nicht zur Berufsausübung im restlichen Italien.

      1. Hartmuth Staffler avatar
        Hartmuth Staffler

        Das stimmt leider so nicht. Wenn in Italien für einen Beruf (z.B. Dentalhygieniker) ein Universitätsstudium vorgeschrieben ist, dann kann man die Gleichwertigkeitserklärrung nur erhalten, wenn man auch im Ausland ein Universitätsstudium absolviert hat.

      2. Lorenz Winkler avatar
        Lorenz Winkler

        Sind Sie da wirklich sicher?

        Im “Leitfaden zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und Diplome in der Europäischen Union” werden die ausschließlichen Berufsbilder genannt, für welche die Regelung der Gleichwertigkeitserklärung in der Provinz Bozen gilt. Darunter sind neben Dentalhygieniker noch weitere Berufe genannt, für welche in Italien Univesitätspflicht besteht, aber in den D-A-CH-Ländern hingegen nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass für all die nicht-universtitären Berufsbilder keine Gleichwertigkeitserklärrung möglich ist, nur weil in Italien eine Uni-Pflicht besteht:

        1. Krankenpfleger (Infermiere)
        Italien: Bachelor (Laurea in Infermieristica, L-SNT1) zwingend
        D-A-CH: bisher hauptsächlich schulisch; Akademisierung im Gange, aber kein Uni-Zwang

        2. Kinderkrankenpfleger (Pädiatrische Pflege – „Infermiere pediatrico“)
        Italien: eigener Bachelor (L-SNT1)
        D-A-CH: Spezialisierung innerhalb der Pflege, kein eigener Pflicht-Bachelor

        3. Hebamme / Entbindungspfleger (Ostetrica/o)
        Italien: Bachelor (L-SNT1)
        D-A-CH: Ausbildung an Fachschule/Fachhochschule; kein Universitätszwang

        4. Physiotherapeut (Fisioterapista)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: Ausbildung an Berufsfachschule oder FH; Hochschulpflicht nicht überall gegeben

        5. Logopäde (Logopedista)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: Berufsfachschule (DE), FH-Studium möglich, aber nicht verpflichtend

        6. Ergotherapeut (Terapista occupazionale)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: Berufsfachschule (DE), FH möglich, aber kein Uni-Zwang

        7. Orthoptist und Ophthalmologieassistent (Ortottista / Assistente di Oftalmologia)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: Fachschulausbildung, keine Uni-Pflicht

        8. Podologe (Podologo)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: Berufsfachschule; kein Studium notwendig

        9. Therapeut der Neuro- und Psychomotorik des Entwicklungsalters (TNPEE)
        Italien: Bachelor (L-SNT2).
        D-A-CH: Entspricht Tätigkeitsbereichen wie Heilpädagogik, Ergotherapie – kein spezifischer Uni-Pflichtberuf

        10. Techniker für psychiatrische Rehabilitation (Tecnico della riabilitazione psichiatrica)
        Italien: Bachelor (L-SNT2)
        D-A-CH: ohne Uni-Pflicht

        11. Audiometrist (Tecnico Audiometrista)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Aufgaben fallen unter MTA-Berufe → keine Uni-Pflicht

        12. Medizinisch-technischer Assistent (Tecnico sanitario di laboratorio biomedico)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: MTL (DE) / Biomedizinische Analytik (AT/CH) — FH, aber keine Uni-Pflicht

        13. Medizinisch-technischer Radiologieassistent (TSRM)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Ausbildung (DE) oder FH (AT/CH), aber kein Universitätszwang

        14. Techniker der Neurophysiopathologie (Tecnico di neurofisiopatologia)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: MTA-Funktionen → keine Uni-Pflicht

        15. Orthopädietechniker (Ortopedico / Tecnico Ortopedico)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Meisterausbildung → kein Studium nötig.

        16. Audioprothesist (Tecnico audioprotesista)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Ausbildung/Meisterprüfung → kein Studium erforderlich

        17. Techniker für Herz-Kreislaufphysiopathologie und Perfusion (T.C.P.C.P.)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Aufgaben durch MTA/ Fachpflege

        18. Dentalhygieniker (Igienista dentale)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Ausbildung/Fachschule; Studium möglich, aber nicht Pflicht

        19. Ernährungstherapeut (Dietista)
        Italien: Bachelor (L-SNT3)
        D-A-CH: Diätassistent/in – schulisch, kein Uni-Zwang

        20. Techniker der Vorbeugung im Bereich Umwelt & Arbeitsplatz (Tecnico della prevenzione)
        Italien: Bachelor (L-SNT4)
        D-A-CH: Aufgaben durch Hygienekontrolleure / Fachkräfte – kein Universitätszwang

        Fazit: Fast alle paramedizinischen und therapeutischen Gesundheitsberufe sind in Italien seit der Reform der professioni sanitarie akademisiert und verpflichtend universitär (Bachelor) –
        während sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz größtenteils als schulische Ausbildung organisiert sind. Dadurch entsteht eine lange Liste italienischer Uni-Pflichtberufe, die in D-A-CH nicht studiert werden müssen. Demnach wäre die Gleichwertigkeitserklärung für Südtirol ja vollkommen obsolet, was ich mir nicht wirklich vorstellen (aber nicht ausschließen) kann.

        Quelle: https://www.provinz.bz.it/autonomietag/news-archiv.asp?news_action=300&news_image_id=262625

      3. Simon avatar

        Salvatore Rampulla, der Präsident der Zahnärztekammer, spricht von einem bekannten Problem. Viele Zahnarztassistenten hierzulande hätten nämlich ihre Ausbildung in Österreich gemacht. Diese sei in Italien nicht anerkannt. Rampulla spricht von einem chronischen Personalmangel.

        Südtirol News (4. Februar 2024)

        Der »Leitfaden zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und Diplome in der Europäischen Union« ist deutlich älter als diese Nachricht.

      4. Lorenz Winkler avatar
        Lorenz Winkler

        Jesses! Dann betrifft das Problem tatsächlich nicht nur Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker, sondern infolge dieser Reform eine ganze Reihe weiterer benötigter Gesundheitsberufe.

  3. Stuff avatar
    Stuff

    Die Ausbildung ist eine Sache, ob sich aus dem Süden nach Südtirol (vorübergehend) abkommandierte Fachkräfte mit Land und Leute identifizieren (können) ist eine ganz andere Sache. Einige knien sich ehrenvoll hinein und leisten gute arbeit, anderen sind wir einfach scheissegal. Nur haben wir es nicht mehr selber in der Hand.

  4. Martin Piger avatar
    Martin Piger

    Die Südtirolautonomie wäre laut Pariser Abkommen eigentlich dazu gedacht, dass
    “…within the framework of special provisions to safeguard the ethnical character and the cultural and economic developement of the German-speaking element….”.
    Das heisst eigentlich, dass es hier nicht nur um Sonderbestimmungen zum Schutz der Sprache, sondern insgesamt um den Schutz des ethnischen Charakters geht. Darin sind Sprache, Sitten und Gebräuche inkludiert. Für Südtirol müsste deshalb auch die österreichische Ausbildung für Zahnhygiene gültig sein, da dies mit unseren Sitten und Gebräuchen an die Dinge heranzugehen, korreliert ist (das hat nichts mit der gegenseitigen Anerkennung von gleichwertigen Studientiteln zu tun, das ist wieder ein anderes Thema). Andernfalls würde der ethnische Charakter der Südtiroler zu reiner Folklore verkommen. Das wäre dann das, was irgendwie dem Herrn Urzì vorschwebt.
    “2. The population of the above mentioned zones will be granted the exercise of an autonomous legislative and executive regional power…”.
    Hier steht nichts von Nationalem Interesse und auch nichts von irgendwelchen Nationalen Rechtsgepflogenheiten. Mit diesen behält sich der Staat vor, eigentlich auch in die kulturelle Selbstbestimmung der Südtiroler einzugreifen, wenn in der Gesetzgebung nicht in vorauseilendem Gehorsam italienische Denkart umgesetzt wird. In vielen Dingen ist es in Südtirol Brauch, anders an die Dinge heranzugehen, als das im übrigen Italien der Fall wäre wäre. Das wäre dann laut Verfassungsgerichtshof unbedingt zu vermeiden, um die staatliche Einheit nicht zu gefährden. Wiederum wird dadurch das Prinzip des Pariser Abkommens in sein Gegenteil verkehrt.
    Insgesamt ist es schwierig, den Südtirolern, die ja durch die Zugehörigkeit zu Italien schon benachteiligt und noch dazu dem Staat gegenüber in einer schwächeren Position sind, Recht zukommen zu lassen. Allzu leicht werden auch legitime Sonderregelungen, die diese Nachteile und Schwächen abfedern sollen, als Privilegien diffamiert. Nicht bedacht wird dabei, dass diese “Privilegien” eigentlich das ersetzen sollten, was Südtirol durch die Annexion ohne wirklichen Rechtstitel aufgeben musste. Selbst diese scheinbaren “Privilegien” können aber das Entwendete nicht ersetzen.

  5. Walter Kircher avatar
    Walter Kircher

    .. und dies in der so genannten EU, buonanotte

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