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Beruhigendes Bekenntnis.

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Die Ärztekammer teilt nicht die Proporz- und Zweisprachigkeitsfeindlichkeit ihres Vizepräsidenten.

Edoardo Bonsante, Vorsitzender der rechtsdralligen Ärztegewerkschaft ANAAO, forderte recht unverblümt das Ende von Proporz und Zweisprachigkeitspflicht im Gesundheitswesen. Anlass für seine drastische Wortmeldung im A. Adige war das Aufdecken von Sprachschwindlern unter der Ärzteschaft am Bozner Krankenhaus.

Simon warf Bonsante vor, den Sprachbetrug zu decken. Im Corriere entgegnete Bonsante nämlich auf »die Betrugsfälle mit der rhetorischen Frage, wer denn noch hier arbeiten wolle — bei niedrigen Gehältern, hohen Lebenshaltungskosten, Zweisprachigkeitspflicht und Proporz?«

Die Gegenrede von Simon, »ganz so unattraktiv kann es hier nicht sein, wenn das niedrige Gehalt und die hohen Lebenshaltungskosten offenbar nicht wenigen sogar die Begehung einer Straftat wert zu sein scheinen.«

Bonsante plädierte für »mehr Mut« bei der Abschaffung von Proporz und Zweisprachigkeit. Für ihn geht es ausschließlich um fachliche Professionalität, die »ethnische Käfige« haben sich überlebt. Proporz und Zweisprachigkeit sind immerhin wesentliche Elemente des Minderheitenschutzes, die aber — laut jüngstem Sprachbarometer — offensichtlich an Wert und Bedeutung verlieren.

Sprach Bonsante aus, was die »schweigende Mehrheit« also denkt, wünscht und will?

Zweisprachigkeit und Proporz sind Teile eines Verfassungsgesetzes. So heißt es im Artikel 99 des Zweiten Autonomiestatuts: »Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt […]« und in Artikel 100: »Die deutschsprachigen Bürger […]  haben das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit besitzen, sowie mit den Konzessionsunternehmen, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, ihre Sprache zu gebrauchen.«

Diese Regelung — die garantierte Zweisprachigkeit — scheint Gewerkschafter Bonsante, Vize der Ärztekammer, für überflüssig zu halten. Genauso die Artikel 61 bis 65 des Statuts, die den Proporz regeln. Zwei Vorgaben, folgt man Bonsante, die das Gesundheitswesen unattraktiv machen.

Dabei versuchte die Gewerkschaft ANAAO das Attraktivmachen des Ärzt:innenberufs in Südtirol zu verhindern. Stichwort: Ausbildung von Fachärzt:innen nach österreichischem Modell. Mehr als sechs Jahre zögerte die »Ärzte«-Gewerkschaft dieses Modell hinaus. Zum ihrem Schutz, ließ Bonsante die Jungmediziner wissen. Schade, dass der Gegenrekurs gegen Bonsante und seine ANAAO ausblieb.

Ganz so glücklich mit ihrem Vize scheint die Ärztekammer nicht zu sein. Laut Präsidentin Astrid Marsoner handelt es sich bei den Aussagen von Bonsante um persönliche Meinungsäußerungen. »Sie geben weder die offizielle Position der Ärztekammer noch jene ihrer Gremien wieder«, schreibt die Präsidentin. Sie bekräftigt, dass sich die Ärztekammer uneingeschränkt zu den historisch gewachsenen, verfassungsrechtlich verankerten und schwer errungenen Werten der Zweisprachigkeit bekennt sowie zum Minderheitenschutz, wie sie im Zweiten Autonomiestatut festgeschrieben sind.

Immerhin handle es sich dabei um einen unverzichtbaren Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der beruflichen Ausübung im Gesundheitswesen, führt Präsidentin Marsoner weiter aus. Die Ärztekammer bekennt sich zur Zweisprachigkeitspflicht und zum Proporz und relativiert oder toleriert keinesfalls irgendeine Form von Betrug oder Umgehung gesetzlicher Bestimmungen.

Aber ja, die Ärztekammer spricht sich dafür aus, »den Erwerb der erforderlichen Sprachkompetenzen zu erleichtern, ohne deren grundsätzliche Notwendigkeit in Abrede zu stellen.« Die Kammer findet es sinnvoller, die Sprachprüfung stärker auf den medizinischen Alltag auszurichten und das derzeit geforderte Niveau C1 dem Niveau B2 anzupassen. Klartext, abzusenken.

Die Ärztekammer wirbt — alternativ zur Form der Sprachprüfung — für eine Verlängerung der Fristen für den Erwerb der Zweisprachigkeitsnachweise, um Ärztinnen und Ärzten realistische und rechtssichere Möglichkeiten zur Qualifikation zu eröffnen. In diesem Zusammenhang begründet die Präsidentin die Überlegung mit der Sorge um die »Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.«

Fakt ist, dass der Proporz im Gesundheitswesen seit fast zehn Jahren schon außer Kraft ist. Um die gefährdeten Dienste aufrecht erhalten zu können und weil angeblich deutschsprachige Bewerber:innen fehlen, werden die Jobs im Gesundheitswesen fast ausschließlich nur mehr an italienische Interessierte vergeben. Zwischen 2018 und 2024 gingen mehr als 1.200 Jobs im Gesundheitswesen allesamt an Italienischsprachige, meist ohne Zweisprachigkeitsnachweis. 

Umso mehr betont die Ärztekammer, dass für sie die Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere ihr Recht auf Betreuung in der eigenen Sprache, zentral ist. Fakt ist aber auch, dass die verfassungsmäßig garantierte Zweisprachigkeit kaum mehr eingehalten wird. Die Frist zur Erlernung der deutschen Amtssprache wird ständig verlängert.

Laut ASTAT-Sprachbarometer war knapp einem Drittel der deutschsprachigen Südtirolerinnen (31,9%) im öffentlichen Gesundheitswesen das Recht auf Muttersprache verwehrt worden. Weil die italienischen Ärzt:innen nicht in der Lage sind, mit deutschsprachigen Patient:innen in deren Sprache zu kommunizieren. Auch eine der Folgen der Befristung zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — dieser war schon 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren) angehoben worden. 

Im Fall der Fälschung von Sprachzertifikaten — die strikt abgelehnt und kritisiert wird — bedauert die Ärztekammer aber auch das Vorgehen des Sanitätsbetriebes. »In einzelnen Fällen kam es bereits zu einer Archivierung, da glaubhaft nachgewiesen werden konnte, dass sie mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und selbst Opfer eines Betrugs geworden waren.«

Die Ärzt:innen fühlten »sich zu keinem Zeitpunkt von der eigenen Verwaltung unterstützt oder geschützt.«

Wer schützt die Patient:innen und ihr Verfassungsrecht? Die Betroffenen scheinen dieses Recht immer weniger in Anspruch zu nehmen. Das belegt das bereits zitierte Sprachbarometer. Nähert sich der Gesundheitsbetrieb dem Gericht an?

Nur 20 Prozent der Strafverfahren werden in der deutschen Gerichtssprache abgewickelt, Deutsch ist eine Seltenheit, kommentierte Rai-Südtirol. In einem Land, in dem knapp 70 Prozent der Bevölkerung der deutschen Sprachgruppe angehören, werden 80 bis 90 Prozent der Strafverfahren auf Italienisch geführt. Wohl auch die Folge davon, dass bei Gericht Proporz und Zweisprachigkeit äußerst flexibel gehandhabt werden. Das Modell für das Gesundheitswesen?

Cëla enghe:


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