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Führerscheinentzüge: Landespersonal fürs Regierungskommissariat?

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Im Rahmen der aktuellen Fragestunde thematisierte Waltraud Deeg (SVP) kürzlich im Landtag die teils erheblichen Verzögerungen bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach einem behördlichen Entzug. Ihren Angaben zufolge häuften sich in letzter Zeit die Beschwerden von Betroffenen.

Laut LR Daniel Alfreider (SVP), der die Anfrage beantwortete, liege die Zuständigkeit beim Regierungskommissariat. Dieses müsse in bestimmten Fällen zunächst eine »Nulla-Osta-Erklärung« (sic) ausstellen, bevor der Führerschein zurückgegeben werden könne. Auf diese Erklärung müssten Betroffene teilweise mehrere Wochen warten.

Damit verlängert sich die Wirkung des Führerscheinentzugs faktisch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus. So legitim eine behördlich angeordnete Entzugsmaßnahme auch sein mag, so strikt muss sich auch ihre Beendigung an geltendes Recht halten. Gerade für Menschen, die beruflich oder familiär dringend auf das Auto angewiesen sind, kann dies erhebliche Folgen haben. Wer seinen Führerschein nach Ablauf der vorgesehenen Frist zurückerhalten müsste, soll nicht wegen organisatorischer Probleme der Verwaltung länger darauf warten müssen. Für einen Rechtsstaat ist das ein unhaltbarer Zustand.

Als Ursache nannte Alfreider den inzwischen nahezu reflexartig bemühten Personalmangel. Gemeinsam mit LRin Ulli Mair (F) habe man diesbezüglich bereits mit dem Regierungskommissariat gesprochen und Unterstützung angeboten.

Wir wären auch bereit, Mitarbeiter des Landes zur Verfügung zu stellen, um diese Verfahren abzuwickeln.

– LR Daniel Alfreider

Wenn das Land dem Regierungskommissariat Personal anbietet, dieses Angebot aber bislang offenbar entweder ausgeschlagen oder zumindest nicht angenommen wurde, liegt das Problem jedenfalls nicht ausschließlich an den fehlenden Mitarbeiterinnen.

Andererseits ist es unglaublich, dass sich das Land erneut veranlasst sieht, einer staatlichen Behörde eigene Mitarbeiterinnen anzubieten, damit sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen angemessen nachkommen kann. Dasselbe ist bereits bei der Staatspolizei zur Ausstellung von Reisepässen der Fall. Wenn staatliche Institutionen systematisch außerstande sind, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, müsste dies eigentlich Anlass genug sein, das Zuständigkeitsmodell zu hinterfragen. Wenn jedoch — nach aostanischem Vorbild — die Übernahme der Zuständigkeiten des Regierungskommissariats durch das Land gefordert wird, gehen die Zentralistinnen auf die Barrikaden. Trotz mehrerer Entschließungen des Landtags in diese Richtung hat der Staat bis heute nicht einmal entsprechende Verhandlungen aufgenommen.

Mit dem Regierungskommissariat würde man jedenfalls eine Institution unterstützen, deren schiere Existenz im Widerspruch zur Autonomie — wenn nicht gar zur Demokratie — steht und die seit Jahrzehnten außerstande oder außerwillens ist, ihrer Bestimmung gemäß wirksam für die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen zu sorgen. So einer Behörde Landespersonal zur Verfügung zu stellen, wäre paradox.

Letztlich bezahlen die Südtirolerinnen dieses System aber ohnehin — entweder durch miserable Dienstleistungen oder durch die (mehrfache) Übernahme von Kosten, die dem Staat obliegen würden.

Auch eine symbolische Randnotiz soll dabei nicht unerwähnt bleiben: Allfällig entsandte Landesbedienstete würden ihren dienst in einem Gebäude (dem Sitz des Regierungskommissariats) verrichten, wo bis heute das Relief eines »Siegesengels« mit großem faschistischem Liktorenbündel () prangt.

In einer Replik wies Deeg übrigens darauf hin, dass es ihr gar nicht um Verzögerungen von wenigen Wochen gegangen sei. Ihr seien Fälle bekannt, in denen Betroffene anderthalb bis zwei Monate über den Entzugszeitraum hinaus auf die Wiedererlangung ihres Führerscheins warten mussten.

(Zum Schluss noch eine sprachliche Anmerkung: Laut offizieller Terminologiekommission lautet die korrekte amtliche Bezeichnung für ein Nulla Osta auf Deutsch »Unbedenklichkeitserklärung«.)



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