Zur Absicht des FdI-Abgeordneten Alessandro Urzì, den bisherigen Senatswahlkreis Bozen-Unterland zu entstellen, um die Chancen italienischer Kandidatinnen — möglichst aus dem rechten Lager — zu maximieren und Kandidatinnen der deutschen Sprachgruppe jeder realistischen Erfolgsmöglichkeit zu berauben, liegt ein interessanter Alternativvorschlag vor.
Ich beziehe mich dabei natürlich nicht auf die wahnwitzige SVP-Idee, die das Ansinnen von Urzì noch verschlimmern möchte, und dies mit der Ausrede begründet, das Unterland nicht zu teilen.
Es geht vielmehr um einen Beschlussantrag (Nr. 453/26) von Andreas Leiter Reber, den auch das Team K, die Grünen und Thomas Widmann mitunterzeichnet haben. Darin wird ein Paradigmenwechsel gefordert: Wie bei der Landtagswahl soll es demnach auch bei den Parlamentswahlen fortan nur noch einen einheitlichen Südtiroler Wahlkreis geben, bei dem die unserem Land vorbehaltenen Sitze in Kammer und Senat nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden. Gleichzeitig sollen Vorkehrungen getroffen werden, um eine bestmögliche Vertretung der deutschen, ladinischen und italienischen Sprachgruppe sicherzustellen.
Damit wird der Vorschlag von Urzì quasi auf den Kopf gestellt. Statt Wahlkreise so zuzuschnipseln, dass gewisse politische Lager bzw. eine Sprachgruppe bessere Chancen erhalten, während ein Teil der Bevölkerung entmündigt wird, soll der einheitliche Wahlkreis dafür sorgen, die sprachliche und politische Realität im Land so gerecht wie möglich abzubilden.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Landtag die von ihm entsandten Vertreterinnen in den paritätischen Kommissionen beauftragen, die nötigen Änderungen voranzubringen — einschließlich einer Anpassung der Sperrklauseln, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Parallel dazu soll auch die Landesregierung den Auftrag erhalten, sich auf allen politischen Ebenen für dasselbe Ziel stark zu machen.
Der einheitliche Wahlkreis könnte die Idee der Trennung überwinden und zudem eine fairere Vertretung Südtirols in Rom ermöglichen. Das derzeitige System mit Einpersonenwahlkreisen berücksichtigt nur die Erstplatzierten in jedem Wahlkreis und begünstigt somit in der Regel die SVP — die bisher auch als einzige in der Lage war, die regionale Sperrklausel für Minderheitenparteien zu erreichen.
Ausdrücklich positiv zu bewerten ist aus meiner Sicht die Berücksichtigung der ladinischen Sprachgruppe in dem Vorschlag, die eine Sicherstellung oder zumindest eine Begünstigung der eigenen Vertretung wennschon am dringendsten benötigen würde.
Einpersonenwahlkreise erzwingen ein künstliches Entweder-Oder, das mit der besonderen Situation unseres Landes nur schwer in Einklang zu bringen ist.

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