Zur Absicht des FdI-Abgeordneten Alessandro Urzì, den bisherigen Senatswahlkreis Bozen-Unterland so zu entstellen, dass die Chancen italienischer Kandidatinnen — möglichst aus dem rechten Lager — zu maximieren, liegt ein interessanter Gegenvorschlag vor.
Ich beziehe mich dabei natürlich nicht auf die wahnwitzige SVP-Idee, die das Ansinnen von Urzì noch verschlimmern möchte, und dies mit der Ausrede begründet, das Unterland nicht zu teilen.
Es geht vielmehr um einen Beschlussantrag (Nr. 453/26) von Andreas Leiter Reber, den auch das Team K, die Grünen und Thomas Widmann mitunterzeichnet haben. Damit wird ein Paradigmenwechsel gefordert: Wie bei der Landtagswahl soll es demnach auch bei den Parlamentswahlen fortan nur noch einen einheitlichen Südtiroler Wahlkreis geben, bei dem die Südtirol vorbehaltenen Sitze nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden. Gleichzeitig sollen Vorkehrungen getroffen werden, um eine möglichst angemessene Vertretung der deutschen, ladinischen und italienischen Sprachgruppe sicherzustellen.
Damit wird der Vorschlag von Urzì quasi auf den Kopf gestellt. Statt Wahlkreise so zuzuschnipseln, dass gewisse politische Lager und eine bestimmte Sprachgruppe bessere Chancen erhält, soll ein einheitlicher Wahlkreis dafür sorgen, die sprachliche und politische Realität so gerecht wie möglich abzubilden.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Landtag die von ihm entsandten Vertreterinnen in den paritätischen Kommissionen beauftragen, die nötigen Änderungen voranzubringen — einschließlich einer Anpassung der Sperrklauseln, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Parallel dazu soll auch die Landesregierung den Auftrag erhalten, sich auf allen politischen Ebenen für dasselbe Ziel stark zu machen.
Der einheitliche Wahlkreis könnte die Idee der Trennung überwinden und zudem eine fairere Vertretung in Rom ermöglichen, die die Realität besser abbildet. Das derzeitige System mit Einpersonenwahlkreisen berücksichtigt nur die Erstplatzierten in jedem Wahlkreis und begünstigt somit in der Regel die SVP — die bisher auch als einzige in der Lage war, die regionale Sperrklausel für Minderheitenparteien zu erreichen.
Ausdrücklich positiv zu bewerten ist die Berücksichtigung der ladinischen Sprachgruppe in dem Vorschlag, die eine Sicherstellung oder zumindest eine Begünstigung der eigenen Vertretung wennschon am dringendsten benötigen würde.
Einpersonenwahlkreise erzwingen ein künstliches Entweder-Oder, das mit der besonderen Situation unseres Landes nur schwer in Einklang zu bringen ist.

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