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K33: Konsensprinzip und Autonomieausbau.

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Gestern fand die dritte die Sitzung des Autonomiekonvents statt. Nachdem bei der ersten Sitzung das Präsidium gewählt wurde, standen die beiden letzten Sitzungstage im Zeichen der Suche nach der Arbeitsweise des Konvents. Hier kamen unterschiedliche Ansichten zum Vorschein, zum einen wurden vom Präsidium sehr “juridisch” ausgerichtete Thematiken vorgeschlagen, ein Teil des Konvents sah aber darin nicht die richtige Vorgangsweise. Wolfgang Niederhofer und ich haben uns für eine einleitende allgemeine Diskussion über die Autonomie ausgesprochen. Für uns ist es wichtig, ein Leitbild zu entwickeln, was gesellschaftlich wünschenswert ist. Nachdem dieser Rahmen abgesteckt ist, können wir konkreter werden. Der Grundsatz sollte sein, dass wir uns vom Allgemeinen zum Konkreten vorarbeiten und nicht umgekehrt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass wir keine gesetzesgebende Versammlung sind, damit müssen wir uns nicht mit der konkreten Ausgestaltung des Gesetzestextes befassen, vielmehr sollten wir Ziele und Inhalte formulieren, die nachgeordnet von den Experten dann ausformuliert werden. Schließlich einigten wir uns gestern darauf, dass wir in den nächsten Sitzungen das Thema “Möglichkeiten der Autonomie” andiskutieren, eine Neuformulierung meines Vorschlags, das Makrothema “Grenzen der Autonomie” anzudiskutieren. Weitere Makrothemen werden die Selbsbestimmung, die Region, das Verhältnis zu Europa samt Europaregion und der Sprach- und Minderheitenschutz sein.

Interessant ist zudem auch unsere Arbeitsweise. In der zweiten Sitzung wurde das Konsensprinzip besser definiert. Der K33 wird zu inhaltlichen Themen keine Abstimmungen machen, sondern es wird im Konsens gearbeitet. Sollte es zu einem Thema keine einheitliche Meinung geben, dann können weitere Vorschläge eingebracht werden. Diese sind aber nicht nachrangig sondern stehen gleichbereichtigt neben den anderen Vorschlägen. Dass es zu keinem Wildwuchs an Vorschlägen kommt, ist aus meiner Sicht nicht zu befürchten, bisher wurde auch nach langen Diskussionen vielfach eine gemeinsame Position gefunden.

Bemerkenswert waren gestern auch die Ausführung des LH, der aus seiner Sicht die Aufgaben des Konvents und die geplante Verfassungsreform erläuterte. Für ihn steht kein 3. Autonomiestatut im Raum, sondern “nur” die Überarbeitung des 2. Statutes. Ganz klar betonte er die Rolle des Konvents, nicht die Gesetzestexte zu formulieren, sondern unsere Aufgabe sollte es sein, Inputs zu liefern, die dann von Experten aufgearbeitet werden sollen.

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