Autorinnen und Gastbeiträge →

Sprachgruppenerklärungen ad hoc ermöglichen?

Autor:a

ai

Eine irische Staatsbürgerin, die sich in Südtirol an einem öffentlichen Stellenwettbewerb beteiligen wollte, hat kürzlich vor dem Bozner Arbeitsgericht Recht bekommen: Die Bewerbung für einen öffentlichen Arbeitsplatz im Gesundheitswesen war ihr mit der Begründung verwehrt worden, dass ihre Sprachgruppenzugehörigkeits- bzw. -zuordnungserklärung erst 18 Monaten nach der Abgabe Gültigkeit erlange; das sei aber in diesem Fall nicht zulässig, wie die zuständige Richterin befand.

Bürgerinnen, die bei Vollendung ihres 18. Lebensjahrs in Südtirol ansässig sind, wird ein Zeitraum von zwölf Monaten eingeräumt, eine  — dann sofort gültige — Deklaration über ihre Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer Sprachgruppe abzugeben. Um Missbrauch einzudämmen, werden später erfolgende Erklärungen erst nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gültig. Andernfalls, so der dahinterliegende Gedanke, könnten Bürgerinnen bewusst abwarten und erst unmittelbar vor Antritt zu einem Stellenwettbewerb die jeweils gerade »passende« Erklärung abgeben.

Das würde die Proporzregelung ad absurdum führen und zudem diejenigen diskriminieren, die eine ehrliche und frühzeitige Erklärung abgeben.

Den Richterspruch im Fall der irischen Staatsbürgerin kann man wohl so verstehen, dass diese nicht die Möglichkeit gehabt hätte, ihre Erklärung bei Vollendung des 18. Lebensjahrs zu machen, weshalb sie auch nicht mit der eineinhalbjährigen Verzögerung bestraft werden darf. So jedenfalls ordne ich es ein.

Zur Gleichstellung mit sogenannten Einheimischen könnte man die Regelung in Hinkunft beispielsweise so abändern, dass erwachsene EU-Bürgerinnen bei ihrem Zuzug darauf hingewiesen werden, dass sie — wie Jugendliche, die die Volljährigkeit erlangen — zwölf Monate Zeit haben, eine sofort gültige Erklärung abzugeben. Tun sie das nicht, greift (wie bei allen anderen) die Maßnahme mit der 18-monatigen Übergangsfrist.

Man könnte die Praxis auch dahingehend abändern, dass der Proporz gelockert und dafür die Zweisprachigkeitspflicht verschärft wird. Oder aber man könnte wenigstens darauf bestehen, dass Bewerberinnen den Stellenwettbewerb in der Sprache bestreiten, zu deren Gruppe sie sich zugehörig erklärt haben. Was derzeit nicht der Fall ist.

Die Grünen nehmen nun aber den Richterspruch zum Anlass, die Gleichberechtigung auf anderem Wege zu erlangen: Medienberichten zufolge fordern sie, den zur Eindämmung von Missbrauch gedachten Übergangszeitraum für alle ersatzlos zu streichen. Damit aber wären Scheinerklärungen Tür und Tor geöffnet. Fast genausogut könnte man den Proporz auch ganz abschaffen oder aber bei öffentlichen Stellenwettbewerben ein Kästchen mit der von den Bewerbenden gewünschten Einordnung in eine Sprachgruppe einführen.

Der amtlichen Erhebung der Konsistenz der drei Sprachgruppen wäre mit dem Vorschlag der Grünen aber kein Schaden zugefügt, da diese inzwischen auf einer gesonderten Zählung fußt.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL