Heute bei Bekannten eingegangen. Merkwürdig, dass der Umgang der (öffentlichen!) Post mit den Ortsnamen (Makro-Toponomastik wenn man so will), anders als die AVS-Schilder, niemals einen Staatsanwalt oder einen Präfekten beschäftigt hat. Warum diese augenscheinliche Schieflage in der Wahrnehmung und in der Ahndung von Vergehen?
Übrigens erbringt die Post mit dieser Karte selbst den Beweis, dass die Firmenbezeichnung PosteItaliane übersetzbar ist — und somit die einsprachige Beschriftung von Postämtern, Fahrzeugen u.v.m. ebenfalls gegen die Zweisprachigkeitspflicht verstößt.
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