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Meta durfte CPI von Facebook ausschließen.

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Was sich italienische Gerichte im Umgang mit dem Ausschluss der rechtsextremistischen Bewegungen CasaPound (CPI) und Forza Nuova (FN) aus Facebook und Instagram geleistet haben, kann wahrlich nicht als Ruhmesblatt bezeichnet werden. Nun gibt es aber wenigstens vorläufig ein gutes Ende.

Der gute Faschismus

Als der seit 2021 unter Meta Platforms firmierende Konzern 2019 beschloss, CPI den Zugang zum bekannten sozialen Netzwerk zu verwehren, nahm ein römisches Gericht den Einspruch der Faschistinnen in vollem Umfang an. Es verdonnerte Facebook zur Übernahme von Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro und verfügte die umgehende Freischaltung der betroffenen Seiten. Eine Pönale von 800 Euro für jeden weiteren Tag, an dem Facebook dieser Pflicht nicht nachgekommen wäre, hätte den Zugang von CPI zum sozialen Netzwerk sicherstellen sollen. Ausdrücklich wurde dabei von der Richterin festgestellt, dass die Neofaschistinnen ein Recht auf politische Teilhabe hätten, das Facebook durch seine Entscheidung verletzt hätte.

Doch die Kalifornierinnen blieben glücklicherweise hart und erhoben Einspruch, da CPI mit ihren Hetzkampagnen wiederholt gegen die Regeln der Plattform verstoßen habe. Auch die zweite Chance nahm die italienische Justiz jedoch nur zum Anlass, die wahnwitzigen Positionen der Faschistinnen zu übernehmen: Schwarz auf weiß gestand das Gericht ihnen zu, dass sie sich womöglich nicht die gesamte faschistische Ideologie zueigen gemacht hätten, sondern nur ihre positiven Seiten. Jedenfalls aber müsste Facebook das Gegenteil beweisen — denn faschistisch ist in Italien nicht gleich faschistisch. Da muss man sich schon noch die Details anschauen.

Recht und Pflicht

Meta musste eine außergewöhnliche Beharrlichkeit an den Tag (und Geld1Verfahrenskosten, Anwaltsspesen, möglicherweise Pönalen etc. auf den Tisch) legen, um Recht zu bekommen: Am 5. Dezember 2022 urteilte ein römisches Gericht nun endlich, dass das Unternehmen sehr wohl das Recht hatte, die Seite von CasaPound zu schließen. Dies sei mit italienischem und europäischem Recht kompatibel, die zuvor ausgesprochenen Verfügungen hingegen ungültig. Auch die Meinungsfreiheit habe Grenzen, beschied das Gericht, zum Beispiel wenn sie die Menschenwürde missachte. Hassrede sei folglich von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt.

Geradezu paradox erscheint — jedenfalls im Vergleich zu den vorangegangenen Entscheiden —, dass das Gericht nun festhielt, Meta Platforms habe nicht nur das Recht gehabt, den Vertrag mit CPI aufzulösen, sondern sogar die Pflicht, die Inhalte zu entfernen, da es sonst (laut einschlägiger Rechtsprechung des EuGH) hätte zur Rechenschaft gezogen werden können.

Ob es bei diesem Happy Ending bleibt, hängt auch davon ab, ob sich die Faschistinnen damit abfinden. Der Rechtsweg ist nämlich noch nicht ausgeschöpft.

Siehe auch: 01 02 03 04

  • 1
    Verfahrenskosten, Anwaltsspesen, möglicherweise Pönalen etc.


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