Am 22. April hat an der Eurac eine Tagung zum 50-jährigen Bestehen des Sprachgruppenproporzes stattgefunden, die Andreas Gufler Oberhollenzer in einem Gastbeitrag für
zusammengefasst hat. Seinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass Eurac-Wissenschaftler Andrea Carlà in seinem Beitrag und in der anschließenden Diskussion unter anderem folgende Behauptungen aufgestellt hat:
- Dass es in Südtirol eine Art vertikale Segregation nach Sprachgruppen gebe, wobei Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung häufig deutscher, aber nur selten italienischer Muttersprache seien. Dazu fehlten jedoch empirische Studien.
- Dass in Südtirol niemand die Zweisprachigkeit infrage stelle.
Zur ersten Behauptung habe ich bereits in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass es mit »Ethnische Differenzierung und soziale Schichtung in der Südtiroler Gesellschaft« sehr wohl eine einschlägige Studie gibt, die im Übrigen zum Schluss kommt, dass eine vertikale Segregation nicht nachweisbar ist.
Auch bezüglich seiner zweiten Behauptung liegen Daten vor, nämlich im ASTAT-Sprachbarometer 2025. Demnach sprechen sich inzwischen 40 Prozent der Südtirolerinnen italienischer Muttersprache für die Abschaffung des Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweises als Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst aus. Nur noch 37 Prozent wollen diesen zentralen Pfeiler unserer Autonomie und des Minderheitenschutzes beibehalten.
Der Anteil jener, die eine Abschaffung des Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweises im öffentlichen Dienst befürworten, ist innerhalb eines Jahrzehnts um 11 Prozentpunkte bzw. rund 38 Prozent gestiegen. Bemerkenswert ist dabei, dass — anders als in der deutschen Sprachgruppe — die Zustimmung zur Abschaffung mit steigendem Bildungsgrad zunimmt.
Sowohl unter den Deutschen als auch unter den Ladinerinnen liegt der Anteil derer, die die Verpflichtung zum Sprachnachweis abschaffen möchten, bei vergleichsweise niedrigen, aber nicht vernachlässigbaren 14 Prozent.
Natürlich ließe sich argumentieren, dass die Abschaffung der Nachweispflicht nicht automatisch die Abschaffung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeit bedeutet. Wenn aber ein so großer Anteil der italienischen Sprachgruppe das wichtigste — und nach internationalen Standards wohl gebräuchlichste — Instrument zum Nachweis von Sprachkenntnissen ablehnt, fällt es schwer, etwas anderes zu vermuten.
Hier verabschiedet sich die Titularnation zumehmend vom Konsens, auf dem unsere Autonomie und insbesondere der Minderheitenschutz beruhen. Sie tut dies, indem sie sich auch immer mehr von den Vorstellungen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe entfernt. Da die Italienerinnen wissen, dass sie am wenigsten von einer Abschaffung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht zu befürchten hätten, kann man dies auch als eine Form der Entsolidarisierung werten.
Die Aussage, dass in Südtirol »niemand« die Zweisprachigkeit infrage stelle, erscheint vor diesem Hintergrund jedenfalls sehr gewagt. Auch die Reaktionen auf den Fälschungsskandal (vgl.) sind ein guter Indikator für die auseinanderklaffenden Vorstellungen und Befindlichkeiten.


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