In Lengstein am Ritten wurde kürzlich von der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes genehmigt, der auch touristischen Zwecken dienen wird. Die Gemeindeverwaltung hatte zunächst versucht, die Genehmigung zu verhindern, unter anderem, indem sie ihre Zustimmung aus Lärmschutzgründen versagte. Dagegen klagte die beantragende Firma Heli-Union erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht.
Zudem hatte sich die Gemeinde direkt an ENAC gewandt, um eine Ablehnung aus ökologischen und raumordnerischen Gründen zu erwirken.
Sowohl die Gemeinden als auch das Land Südtirol verfügen bei der Planung und Errichtung von Helikopterlandeplätzen über kaum nennenswerte Mitspracherechte. Dem Schutz von Umwelt und Bevölkerung vor unnötigen Emissionen und Lärm sind damit äußerst enge Grenzen gesetzt. Ein Gestaltungsspielraum, der diesen Namen verdient, existiert nicht. Letztendlich entscheidet über die Genehmigung solcher Anlagen in Südtirol eine zentralstaatliche Behörde.
Nun haben die Grünen im Landtag — überraschend — einen Begehrensantrag (Nr. 55/26) eingebracht, mit dem das Parlament und die Regierung in Rom dazu aufgefordert werden sollen, die Zuständigkeit in den Kompetenzbereich des Landes zu übertragen — oder wenigstens eine verbindliche Mitsprache des Landes bei der Ausweisung neuer Landeplätze sicherzustellen. Zwar ist zu hoffen, dass diesbezüglich etwas geschieht, doch solche Anträge sind natürlich immer auch ein wenig wie die Wünsche an das Christkind. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob jemals ein Begehrensantrag zu einem konkreten Ergebnis geführt hat, wiewohl sie als Willensbekundung zweifellos ihre Bedeutung haben.
Zielführender wäre es vermutlich, die Zwölferkommission mit der Angelegenheit zu befassen, doch das wiederum liegt nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Grünen.
Ein staatliche unabhängiges Südtirol oder eines mit einer richtigen Autonomie könnte hingegen selbst darüber entscheiden, wo auf seinem Gebiet Hubschrauber landen und Fernbusse halten dürfen.

Scrì na resposta