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Demokratische Legitimation staatlicher Macht.
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ai

Demokratie und Selbstbestimmungsrecht sind miteinander verbunden und lassen sich schwer trennen. Entweder glaubt man, der Staat sei ein gottähnliches Gebilde, dem der Mensch zu dienen hat und dessen Grenzen er nicht in Frage stellen darf, oder man ist vom demokratischen Prinzip überzeugt und davon, dass der Staat von Menschen geschaffen wurde, um den Menschen zu dienen. Sagt man Ja zum demokratischen Prinzip, wird man nicht Nein sagen können zum Selbstbestimmungsrecht. Zwar wurde im Völkerrecht von den verschiedenen Staaten versucht, das eine vom anderen zu trennen, aber es ist nie gelungen, eine glaubwürdige Begründung zu liefern.

Die wichtigste Begründung für so eine Trennung ist und bleibt die Behauptung, das Selbstbestimmungsrecht stehe nur Völkern zu und nur die hätten das Recht, einen eigenen Staat zu verlangen. Sind die Basken oder die Kurden kein Volk? Sind die Schweizer oder Liechtensteiner ein Volk? Die Schweizer unterscheiden sich untereinander in Sprache, Rasse und Religion stärker als die jeweiligen Volksgruppen in der Schweiz von ihren Nachbarn in Deutschland, Frankreich oder Italien. […]

Es sind die Zufälle der Geschichte, die den einen das Selbstbestimmungsrecht geschenkt haben und einen eigenen Staat, während er den anderen verwehrt blieb. Wie will man den einen erklären, weshalb ihnen dieses Selbstbestimmungsrecht zusteht und den anderen nicht?

Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein in ‘Der Staat im dritten Jahrtausend’, S. 89.

Um dem Prinzip der demokratischen Legitimation nachzukommen wurde in der liechtensteinischen Verfassungsdiskussion der 1990er Jahre ein Modell entwickelt, das es dem liechtensteinischen Volk im Rahmen einer Verfassungsinitiative mit 1.500 Stimmen ermöglicht, eine Abstimmung über die Abschaffung der Monarchie zu verlangen. Die liechtensteinische Monarchie benötigt seither immer das Vertrauen einer Mehrheit der Stimmberechtigten und damit die demokratische Legitimation.

Zusätzlich wurde auch die in der Verfassung verankerte Freiwilligkeit auf Gemeindeebene, was die Mitgliedschaft im Fürstentum Liechtenstein betrifft, eingeführt. Ein ausdrückliches Austrittsrecht auf Verfassungsebene.

Wie sieht es in anderen Staaten bezüglich demokratischer Legitimation der Staatsgewalt aus? Beispielsweise der Artikel 5 der italienischen Verfassung, der von der EINEN und UNTEILBAREN Republik spricht?

Über welche demokratische Legitimation verfügt dieses Prinzip? Über eine Legitimation aufgrund der verfassungsgebenden Versammlung? Welche Auswirkungen hat diese Legitimation auf Südtirol, das über keine Vertreter in der verfassungsgebenden Versammlung verfügte? Unabhängig davon stellt sich die Frage worauf sich das Prinzip der UNTEILBARKEIT der Republik beruft. Wird dieser Grundsatz in gewisser Hinsicht zu einem göttlichen Prinzip erhoben? Dies ließe sich noch im Falle von Prinzipien nachvollziehen, die die Würde des Menschen als unantastbar deklarieren, aber nicht im Falle eines vom Menschen geschaffenen Gebildes, das zudem über keinen demokratischen Rechtstitel hinsichtlich aller die Republik bildenden Regionen verfügt.

Eine Vielzahl an Fragen. Am Demos, also dem demokratischen Prinzip und der demokratischen Legitimation staatlicher Gewalt, kommt eine glaubwürdige Diskussion um eine Neuinterpretation des Selbstbestimmungsrechtes jedenfalls nicht vorbei.

Siehe auch: 01 02 03



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Comentârs

21 responses to “Demokratische Legitimation staatlicher Macht.
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  1. Sabina avatar
    Sabina

    Nun ja, ganz ist die Quadratur des Kreises bzw. die Demokratisierung der Monarchie auch in Liechtenstein noch nicht gelungen. So bedeutet beispielsweise die verfassungsmäßig verankerte Notwendigkeit der Sanktionierung aller Gesetze durch den Fürsten im Umkehrschluss ein zutiefst undemokratisches Vetorecht (und bei einer entsprechenden Gesetzesinitiative 2012, mit der dieses Vetorecht per Volksentscheid abgeschafft werden sollte, hatte der Fürst angekündigt, von eben diesem Gebrauch zu machen, falls das Volk dem Abschaffungsvorschlag zustimmen würde. Woraufhin das Volk – durchaus effizienzorientiert… – dagegen votiert hat.).
    Die Tatsache allein, dass per Verfassungsinitiative die Monarchie als solche abgeschafft werden kann (hier greift das Vetrorecht nicht) ändert am Demokratiedefizit im Grunde nichts. Es bedeutet lediglich: entweder ihr akzeptiert en bloc meine Auffassungen oder ich gehe. Letzteres hatte der Monarch übrigens auch 2003 angekündigt, für den Fall, dass seine aufgrund des Demokratiedefizits international kritisierte Verfassungsreform nicht die Zustimmung des Volkes erhält. Demokratische Aushandlungsprozesse schauen anders aus.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_F%C3%BCrstentums_Liechtenstein
    http://derstandard.at/1358305033595/Hans-Adam-II-Sohn-Alois-haette-Verfassungsaenderung-nicht-zugestimmt

    1. pérvasion avatar

      Das sind interessante Punkte, die man vielleicht in Schlanders ansprechen sollte. Zwischen wegweisendem Anspruch und Wirklichkeit scheint es beim Fürsten noch einigen Spielraum zu geben…

      Weißt du zufällig, ob der Monarch bei der Gemeindesezession ein Vetorecht hat?

      1. Sabina avatar
        Sabina

        Das weiß ich nicht genau, aber ich gehe davon aus. Art. 4 der Verfassung (http://www.wipo.int/edocs/lexdocs/laws/de/li/li051de.pdf) beschreibt das Verfahren und dort ist keine Ausnahme von der im Art. 9 angeführten Notwendigkeit der Sanktion aller Gesetze durch den Landesfürsten angegeben. Im Art.113 übrigens wird das das relativ komplexe Verfahren zur Abschaffung der Monarchie definiert..

      2. pérvasion avatar

        Ein Vetorecht des Fürsten schränkt das Sezessionsrecht ein… alles andere als konsequent. Trotzdem ist eine Verfassung, die Gemeinden grundsätzlich die Sezession einräumt, selbst wenn dies der Sanktion des Monarchen bedarf, in diesem Punkt um Lichtjahre fortschrittlicher, als eine, die die quasi gottgegebene Unteilbarkeit des Staates verkündet.

        Hans-Adam II. wäre meiner Meinung nach (!) in Schlanders auf jeden Fall auf die Inkongruenz des Vetorechts anzusprechen.

        Das Verfahren zur Abschaffung der Monarchie finde ich hingegen — ehrlich gesagt — nicht so komplex. Die Möglichkeit eines Gegenentwurfs ist auch in der Schweiz bei Volksentscheiden vorgesehen und ich finde es in Ordnung, wenn der Fürst die Gelegenheit bekommt, der Bevölkerung statt der Abschaffung auch eine demokratischere Variante der Monarchie anzubieten.

      3. Sabina avatar
        Sabina

        Ich bin deiner Meinung, wenn es um die Möglichkeit für den Fürsten geht, einen Gegenentwurf zu präsentieren. Mit “relativ komplex”, meinte ich, dass sich das Verfahren nicht in einer einfachen Abstimmung erschöpft.

    2. Sabina avatar
      Sabina

      Noch eine Kleinigkeit (?)…vielleicht hast du ja am Rande der Veranstaltung in Schlanders Gelegenheit, den Fürsten in aller Form auf die – at least – Inopportunität des Verweises auf die “Rasse” in seinem Text hinzuweisen…

      1. pérvasion avatar

        Kontext? :-o

      2. Sabina avatar
        Sabina

        Die Schweizer unterscheiden sich untereinander in Sprache, Rasse und Religion stärker als die jeweiligen Volksgruppen in der Schweiz von ihren Nachbarn in Deutschland, Frankreich oder Italien. […]

      3. pérvasion avatar

        Zach! Genauso übrigens wie die Tatsache, dass es mir bei der Lektüre gar nicht aufgefallen war. :obs:

      4. Zogglerino avatar
        Zogglerino

        Stört dich die Aussage an sich oder speziell der Begriff “Rasse” der sich leicht mit dem Begriff Ethnie austauschen ließe?

      5. Sabina avatar
        Sabina

        Die Begriffe “Rasse” und “Ethnie” sind keine Synonyme. Wenn der erste mit dem zweiten ausgetauscht wird, ändert sich “die Aussage an sich”.

      6. pérvasion avatar

        »Ethnie« ist ein (nicht unproblematischer) sozialwissenschaftlicher Begriff, »Rasse« ein (im Falle des Menschen völlig falscher, zudem historisch stark vorbelasteter) biologisch-genetischer Ausdruck. Rasse und Ethnie sind also nicht so einfach austauschbar.

      7. niwo avatar
        niwo

        Mich hat dieser Begriff beim Zitieren auch sehr irritiert.

      8. ola avatar
        ola

        Wobei wenn man “Rasse” mit “Ethnie” austauscht nimmt man dem Satz ein Argument weg, da ethnisch ( also wie Simon erklärt sozialwissenschaftlich, aber auch geschichtlich ) gesehen sind die Schweizer unter sich viel ähnlicher als die jeweiligen Volksgruppen ( ich finde übrigens dabei Sprachgruppen eine richtigere Wortwahl ) ihren Nachbarn.

      9. Sabina avatar
        Sabina

        Ich glaube nicht, dass sich die schweizerischen StaatsbürgerInnen als eine Ethnie definieren lassen/sich selbst so definieren würden, da geht es wohl eher um den “Demos”. Auch ist der Begriff an sich zu problematisieren (im Sinne von aufzufächern und differenziert zu betrachten), da er vielschichtigen Zugehörigkeiten von Menschen nicht wirklich gerecht wird und Gemeinsamkeiten bzw. Abgrenzungen herstellt, wo es keine Gemeinsamkeiten bzw. Abgrenzungen gibt.
        Wesentlich bleibt, dass das liechtensteinische Staatsoberhaupt im 21. Jahrhundert mit offensichtlicher Nonchalance (Oder Unwissenheit? Oder ganz bewusst?) von “Rasse” spricht.

      10. Sabina avatar
        Sabina

        @ Steffl
        Was meinst du mit politisch korrekt genau?

      11. liberal avatar
        liberal

        Schade dass die Diskussion etwas vom Kernthema abdriftet…
        Wenn Fürst Hans-Adam hier den Begriff Rasse verwendet, müsste man sich auch die Frage stellen ob dieser Begriff von ihm bewusst gewählt wurde oder ob er damit die Meinung anderer wiederspiegeln will. Ich würde ihm hier nicht Unsensibilität unterstellen, besonders nicht nachdem ich Seite 195 seines Buches gelesen habe:

        Die unterschiedlichen Hautfarben dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Mensch unter dieser Haut von Australien bis nach Grönland genetisch kaum unterscheidet. Der genetische Unterschied zwischen zwei benachbarten Schimpansengruppen aus dem gleichen Urwald Afrikas scheint größer zu sein als zwischen einem Eskimo und einem australischen Ureinwohner.
        Daran sollten alle nationalistischen Ideologen sowie Globalisierungsgegner denken, wenn sie die Menschheit in verschiedene Rassen und in einzelne Reservate einteilen wollen, zwischen denen es dann so gut wie keinen Austausch von Genen, Gütern und Dienstleistungen mehr geben soll.
        Globalisierungsgegner, die im Jet über den ganzen Globus von Demonstration zu Demonstration eilen, sind besonders unglaubwürdig. Sicher sind viele Globalisierungsgegner Idealisten mit besten Absichten, aber ähnlich den jungen Idealisten, die sich im 20. Jahrhundert für menschenverachtende Ideologien begeistert haben, erreichen sie mit ihren Aktionen das genaue Gegenteil. Anstatt die Unterschiede zwischen den Menschen herauszustreichen und so Konflikte zu schüren, sollten die Gemeinsamkeiten betont und Lösungen gesucht werden, die es allen Menschen ermöglichen, in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu leben.

      12. ola avatar
        ola

        Ich glaube nicht, dass sich die schweizerischen StaatsbürgerInnen als eine Ethnie definieren lassen/sich selbst so definieren würden, da geht es wohl eher um den “Demos”

        Das mag schon stimmen, über Begrifflichkeiten lässt sich ja diskutieren – bleibe trotzdem der Meinung, dass dieser Demos die schweizerischen StaatsbürgerInnen rein sozialwissenschaftlich betrachtet miteinander homogener werden lässt als die einzelnen schweizerischen Sprachgruppen mit ihren Nachbarländern.

      13. Sabina avatar
        Sabina

        @Steffl
        Wir wissen, wann es gilt einen Punkt zu setzen. Also genug für heute ;)
        @liberal
        Alles lesen und sich nicht auf einzelne Textpassagen stützen ist natürlich korrekter, das stimmt! Nach dieser zusätzlichen Lektüre frage ich mich allerdings umso mehr, weshalb er in dem von Wolfgang zitierten Abschnitt diesen wissenschaftlich obsoleten und historisch schwer belasteten Begriff verwendet hat.
        Im von dir gewählten Ausschnitt aus Fürstens Å’uvre stehen übrigens auch ein paar spannende Dinge…aber wir wollen ja nicht weiter ausufern.
        @ola
        Es geht hier eher weniger darum, über Begrifflichkeiten “zu streiten”, sondern vielmehr sie gemäß ihrer allgemein anerkannten Bedeutung zu verwenden, damit wir uns verständigen können. “Demos” und “Ethnie” meinen halt ganz was anderes. Rein sozialwissenschaftlich…oder so.

      14. ola avatar
        ola

        @Sabina

        Es geht hier eher weniger darum, über Begrifflichkeiten “zu streiten”, sondern vielmehr sie gemäß ihrer allgemein anerkannten Bedeutung zu verwenden, damit wir uns verständigen können. “Demos” und “Ethnie” meinen halt ganz was anderes. Rein sozialwissenschaftlich…oder so.

        Alles klar, lassen wir “Demos” und “Ethnie” außen vor, um die Begriffe ging es mir ja nicht. Ich versuche es dann anders: Meiner Erfahrung nach (ich bin relativ oft geschäftlich in der Schweiz unterwegs) ist die schweizerische Gesellschaft als Ganze homogener als die einzelnen schweizerischen Sprachgruppen und die jeweiligen Nachbarländer jeweils als Koppel betrachtet. Ich hoffe, durch diese Umformierung wird mein Post verständlicher.

      15. Sabina avatar
        Sabina

        @ola
        Die Frage ist immer was meine Bezugsgröße ist, um Ähnlichkeit und Unterschiedlichkeit festzustellen.
        Wenn du lockiges Haar hast, dann sind wir uns in Bezug auf dieses Kriterium zum Beispiel ähnlicher, als ich meinem Sohn. Wenn es um die verwendete Sprache geht, dann sind sich italienischsprachige Tessiner und Lombarden ähnlicher als Erstere und deutschsprachige Bündner. Und es gibt sicher auch Bezugsgrößen, die für deine These sprechen. Vielleicht, dass sich BündnerInnen und TessinerInnen dem selben schweizerischen Demos zugehörig fühlen ;-)
        So, und jetzt lass’ ich’s, versprochen :-)!

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