Autorinnen und Gastbeiträge →

Bäuerinnenkopftücher und Taufkettchen.
Zur Mehrdimensionalität religiöser Symbole

Autor:a

ai

Spätestens seit dem Vorschlag der österreichischen FPÖVP-Regierung, den Hidschāb in der Schule für Mädchen bis 14 Jahren verbieten zu wollen, ist die Kopftuchdebatte wieder voll entbrannt.

Es gibt viele gute Gründe, gegen ein solches Verbot zu sein. Zuallererst haben wir Religionsfreiheit. Man kann aber auch beispielsweise der Ansicht sein, dass ein gesetzliches Verbot eine “Jetzt-erst-recht”-Haltung bewirkt, nicht zuletzt weil gerade für Jugendliche alles, was verboten ist, einen gewissen Reiz hat. Man könnte weiters anmerken, dass ein Kopftuchverbot Kinder muslimischen Glaubens noch weiter marginalisiert, da es eben nur sie betrifft und somit für die Integration kontraproduktiv wirkt. Oder man steht Bekleidungsvorschriften in einer liberalen Demokratie grundsätzlich skeptisch gegenüber und vertritt die Meinung, dass jeder Mensch das Recht hat, sich zu kleiden, wie er oder sie das möchte und alles andere eine Entmündigung – gerade von Frauen und Mädchen – sei. Wobei man bezüglich letzterem Argument einwerfen könnte, dass wir bereits jetzt Bekleidungsvorschriften haben (man kann in der Öffentlichkeit weder ständig nackt, noch mit einem Hakenkreuz-T-Shirt bekleidet herumlaufen), das islamische Kopftuch auch Manifest patriarchaler Unterdrückung ist und dass es bei dem Vorschlag um Kinder geht, die per Definition noch nicht mündig sind, also auch nicht entmündigt werden können.

Drei weitere “Argumente” hört man in der einen oder anderen Form in der Diskussion über das Kopftuchverbot an Schulen immer wieder. Im folgenden möchte ich erklären, warum ich diese für nicht stichhaltig und eindimensional – um nicht zu sagen einfältig – halte.

Unsere Großmütter haben auch Kopftücher getragen. Wollen wir denen auch das Kopftuchtragen verbieten?

  1. Whataboutism ist selten zielführend.
  2. Es geht in der Diskussion um Mädchen bis 14 Jahre. Großmütter besuchen recht selten Grund- und Mittelschulen.
  3. Es besteht ein Unterschied zwischen einem Kleidungsstück, das mitunter aus praktischen Gründen getragen wird und welches die Trägerin jederzeit abzunehmen bereit ist und einem, das als religiöses Symbol – nach Ansicht der Trägerin bzw. derer, die sie zum Tragen nötigen – zwingend getragen werden muss.
  4. Wir leben im 21. Jahrhundert. Nicht alles, was unsere Großeltern bzw. die Vor-68er getan haben, war richtig bzw. ist heute noch zeitgemäß. Vieles, was damals erlaubt war, ist heute verboten und umgekehrt. So ist die Prügelstrafe für Kinder in einem Großteil der EU-Länder in der Zwischenzeit gesetzlich verboten worden, während sie in vielen islamisch geprägten Ländern (wie übrigens auch in Italien) zumindest eingeschränkt erlaubt ist. Umgekehrt war Homosexualität in Europa in vielen Ländern zu “Großmutters Zeiten” eine Straftat. In islamisch geprägten Ländern ist sie es nach wie vor – bis hin zur Todesstrafe. In Westeuropa hingegen gibt es mittlerweile mehrheitlich die “Ehe für alle” oder zumindest eingetragene Partnerschaften.

Es gibt doch kaum Kinder, die Kopftücher tragen. Und was, wenn sie es freiwillig tun?

  1. Die Prävalenz einer Situation ist überhaupt nicht ausschlaggebend für deren Sanktionierungswürdigkeit. Wenn wir als demokratische Gesellschaft etwas für falsch erachten, können wir es verbieten – unabhängig davon ob es 10, 1000 oder alle Menschen betrifft.
  2. Kaum ein Kind trägt ein Kopftuch, das es potenziell zu Außenseitern macht, freiwillig, sondern so gut wie immer auf (sanften) Druck der Eltern (“Allah mag Mädchen, die Kopftuch tragen, lieber”).

Wenn man das Kopftuch verbietet, müssen auch andere religiöse Symbole wie die Kippa oder das Kreuz verboten werden.

  1. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, gilt aber nicht uneingeschränkt. Religiöse Symbole und Riten sind eben nicht zwingend immer nur rein religiöse Symbole und Riten. Sie können unter Umständen auch andere Rechte tangieren und somit sehr wohl individuell verboten werden, ohne dass religiöse Symbole und Riten allgemein verboten werden müssten.
  2. Schächtung ohne Betäubung ist in unseren Breiten verboten, da der Tierschutz in diesem Zusammenhang über dem Recht auf freie Religionsausübung steht. Das Schächtverbot bedeutet aber noch lange nicht, dass – gemäß dem Gleichheitsgrundsatz – alle religiösen Riten deshalb verboten werden müssen. Ebensowenig bedeutet es, dass auch andere islamische bzw. jüdische Riten zwangsläufig verboten werden müssen.
  3. Analog dazu hielte ich auch ein Beschneidungsverbot bis zum 18. Lebensjahr für denkbar. Die religiös motivierte Beschneidung ist ein medizinisch nicht notwendiger und irreversibler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Während zum Beispiel die christliche Taufe als Initiationsritus, bei dem lediglich etwas Wasser über den Kopf geschüttet wird, meines Erachtens einen vertretbaren Eingriff darstellt.
  4. In bestimmten Naturreligionen Neu Guineas ist das Tragen eines Penisfutterals (und sonst nichts) Teil der Initiation junger Männer. Gesetzt der hypothetischen Annahme, dass es zu einer Zuwanderung aus Papua Neu Guinea nach Europa käme, wäre es meiner Meinung nach durchaus vorstellbar und mit dem Konzept der Religionsfreiheit kompatibel, wenn wir das Tragen dieses (sexualisierten) Symbols in der Schule (und auch außerhalb) verbieten würden, da eben andere Rechte prioritär erachtet werden (Jugendschutz, Erregung öffentlichen Ärgernisses usw.).
  5. Nehmen wir an, es gäbe die Regel, dass Mädchen statt eines Kopftuches ein Kleid mit der Aufschrift “Wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.” (Sure 4:34) oder – der Gerechtigkeit halber – “Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen in allem den Männern unterordnen.” (Epheser 5,24) tragen müssten. Ich persönlich hätte kein Problem damit, solche Kleider in Schulen zu verbieten und gleichzeitig christliche Taufkettchen oder Nazar-Amulette (islamisches Symbol) zu erlauben.

Ich halte den Kurs der österreichischen Regierung in Sachen Integration für durchaus kritisierenswert. Dass die Gelder für Integrationsprojekte – an Schulen zumal – massiv gekürzt werden sollen, ist fatal und wird jene Probleme weiter verstärken, die mitverantwortlich waren, dass die FPÖ an die Macht gespült wurde. Womit die Maßnahme zumindest aus FPÖ-Sicht nicht ganz unlogisch ist.

Einem Kopftuchverbot an Schulen, ohne dass ich im Gegenzug Taufkettchen und dergleichen verbieten muss, halte ich hingegen für keine schlechte Idee. Die Gründe dafür liefert Sibylle Hamann in ihrem Falter-Artikel besser und überzeugender, als ich es könnte.

Wie aber passt das mit unseren feministischen Idealen von Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung zusammen? Wie geht sich das argumentativ aus? Am besten, indem wir uns daran erinnern, worin die ureigene Aufgabe von Schule besteht. Schule ist ein geschützter Raum mit speziellen Regeln, der absichtlich Distanz zu den verschiedenen Herkunftsmilieus der Kinder herstellt. Kinder sollen hier Erfahrungen machen und Dinge ausprobieren, die weder sie selbst noch ihre Eltern sich ausgesucht haben. Nur so kann man herausfinden, was alles in einem steckt.

Siehe auch: 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL