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Intensiv beschäftigt.
Historische Ansässigkeit

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ai

Auch auf die umstrittene Neuregelung zur Ansässigkeitsdauer beim Wahlrecht ging [SVP-Obmann Dieter] Steger ein. Dass künftig zwei Jahre Wohnsitz ausreichen sollen, sei ein „Kompromiss, dem wir mit gutem Gewissen zustimmen können“.
Die neue Bestimmung zum „historischen Wohnsitz“ stelle sicher, dass Rückkehrer aus dem Ausland „vom ersten Tag an politisch mitgestalten können“. Das sei „ein echtes Heimatrecht – gerade für die junge Generation“.

– Quelle: Salto

Nun spricht der JG-Politiker David Felderer: Wir haben uns intensiv mit dieser Reform beschäftigt und wollen auch unsere Einschätzung dazu abgeben, sagt er.

Was die Ansässigkeitsklausel anbelangt, so sei ganz wichtig daran die historische Ansässigkeit. Das ist vor alle für uns junge Leute wichtig, die ein paar Jahre im Ausland leben und danach wieder z[u]rückkommen und wählen können.

– Quelle: Stol

Hervorhebungen von mir

Ganz so intensiv hat man sich mit der Reform offenbar nicht beschäftigt, denn die historische Ansässigkeit ändert nur für Rückwandernde aus Italien etwas. Darauf weist im Kommentarbereich von Salto auch Alessandro Stenico, seines Zeichens früherer Leiter des Wahlamtes in Brixen, hin. Wer zwischenzeitlich im Ausland war, konnte immer schon sofort nach der Rückkehr nach Südtirol wählen.

Wer weiß, vielleicht haben sich SVP-Mitglieder mit anderen Aspekten der Reform etwas besser beschäftigt.

Cëla enghe: 01



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Comentârs

One response to “Intensiv beschäftigt.
Historische Ansässigkeit

  1. Simon avatar

    Interessant. Auch Prof. Francesco Palermo weiß es anscheinend nicht so genau. Im Salto-Gespräch mit Karl Zeller (SVP) sagt er:

    [Q]uesta disposizione non vale soltanto per gli italiani, vale tanto anche per qualsiasi altro cittadino dell’Unione europea, compresi i cittadini originari di qui che si sono trasferiti all’estero e tornano qui, quindi in realtà è un non-tema.

    Transkription und Hervorhebung von mir

    Alessandro Stenico verweist auf das D.P.R. Nr. 50/1973, wo dies eindeutig anders geregelt sei. Im Ausland ansässige Südtirolerinnen dürfen ja sogar weiterhin an Landtagswahlen teilnehmen und müssen natürlich auch nach ihrer Rückkehr nach Südtirol nicht vier Jahre warten, bis sie wieder wählen dürfen.

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