Im Rahmen des italienischen Wiederaufbau- und Resilienzplans wurden die Regionen und die autonomen Länder weitgehend ihrer Zuständigkeiten im Bereich der Tourismusberufe beraubt, so auch Südtirol. Mit Staatsgesetz (Nr. 190) wurde 2023 eine neue, zentralisierte Definition der Fremdenführerin, der Fremdenbegleiterin und der Reisebüroleiterin eingeführt und die Zuständigkeit für Prüfungen, Anerkennungen und Führung von Verzeichnissen an das römische Tourismusministerium übertragen.
Jetzt hat die Anerkennung ausländischer Qualifikationen über ein zentrales Portal der italienischen Regierung stattzufinden, das ausschließlich in italienischer Sprache existiert. Prüfungen, die nicht mehr in Südtirol abgehalten werden, sondern lange Reisen voraussetzen, werden nicht mehr in deutscher Sprache abgehalten, womit eine abermalige Aushebelung des Minderheitenschutzes einhergeht. Vor wenigen Tagen mussten sich Südtiroler Anwärterinnen nach Turin begeben und waren gezwungen, das Examen auf Italienisch abzulegen.
Obschon sich das Land Südtirol seit Inkrafttreten der neuen Regelungen de facto aus diesem Zuständigkeitsbereich zurückgezogen hat, scheinen auf der Website der Landesverwaltung sowie im Bürgernetz (Civis) noch immer Informationen auf, wonach das Land für die Reglementierung und Verwaltung der Berufsbilder und Qualifikationen zuständig sei.
Für Minderheiten ist übrigens nicht nur die Sprache von Bedeutung, in der die Prüfungen abgelegt werden können, sondern auch die Inhalte. Es gehört wohl unzweifelhaft zur Wahrung der kulturellen Eigenart, mitreden zu können, wie Besucherinnen die Realität und die Geschichte dieses Landes vermittelt werden.
Während aber seit Jahren von der Wiederherstellung der Autonomie geschwafelt und behauptet wird, sie sei die Vollendung der (internen) Selbstbestimmung, ist hiermit ein weiterer wichtiger Bereich quasi stillschweigend zentralisiert und italianisiert worden.

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