Das autonome Südtirol hatte sich dagegen entschieden, eigene Regeln zum sogenannten (selbstbestimmten) Lebensende auszuarbeiten, weil es sich dabei um eine zentralstaatliche Zuständigkeit handle. Den Weg der Toskana, einer Region ohne Sonderautonomie, die ein eigenes Gesetz erlassen hatte, wollte man nicht gehen.
Das Verfassungsgericht (VfG) hatte den Gesetzgeber schon vor Jahren dazu aufgefordert, in diesem Bereich tätig zu werden, doch Abgeordnetenkammer und Senat blieben untätig, nicht zuletzt weil die Rechten lebensbeendende Maßnahmen ablehnen. Dieses Vakuum haben zunächst die Toskana, dann aber auch das autonome Sardinien mit eigenen Regelungen gefüllt.
Gegen das toskanische Gesetz, das heuer in Kraft getreten war, ist die Zentralregierung von Giorgia Meloni (FdI) mit einer Anfechtung am Verfassungsgericht vorgegangen. Ein weiterer Rekurs gegen das sardische Äquivalent wäre eigentlich vorgesehen.
Das nun veröffentlichte Urteil stellt für die italienische Regierung aber einen Rückschlag dar: Grundsätzlich wurde die Berechtigung der Regionen, eigene Regelungen auf diesem Gebiet zu erlassen, bestätigt. Beanstandet wurden lediglich einzelne Details, die die Toskana nun korrigieren muss, damit das Gesetz aufrecht bleiben kann.
Für Südtirol sollte dieses Urteil ein Weckruf sein, nicht ständig vorauseilend auf autonome Handlungsspielräume zu verzichten — und nun rasch ein eigenes Gesetz zum selbstbestimmten Lebensende zu erlassen.
Cëla enghe: 01

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