Für die dieswöchige ff hat Andrej Werth Alessandro Urzì von den neofaschistischen Fratelli d’Italia zur Autonomiereform interviewt. In Bezug auf die neue Bestimmung, wonach die einzige Vertreterin einer Sprachgruppe im Gemeinderat auch in den Ausschuss gewählt werden kann, was bislang nicht möglich war, sagt der Rechtsaußen:
Künftig muss erklärt werden, warum man die zweitgrößte Sprachgruppe grundsätzlich ausschließen will. Wenn man es tut, dann muss man die politische Verantwortung dafür übernehmen.
– Alessandro Urzì
Es war von Anfang an klar, dass hier auf dem Papier eine Kannbestimmung für alle Sprachgruppen eingeführt wurde, die durch den geballten nationalistischen Druck von italienischer Politik, italienischen Medien und italienischen »Expertinnen«, wie wir sie bereits bezüglich der Zusammensetzung der aktuellen Landesregierung erlebt haben, zu einer Mussbestimmung zugunsten der Italienerinnen werden wird.
Rechtlich kann, politisch muss
Urzì macht nach Verabschiedung der Reform auch keinen Hehl daraus: Wenn nicht von der angeblichen Kannbestimmung zugunsten der zweitgrößten Sprachgruppe (ergo der Italienerinnen) Gebrauch gemacht wird, ist das ein »grundsätzlicher Ausschluss«, der einer Erklärung bedarf und politische Konsequenzen haben wird.
Zwar könnte die Bestimmung auch der ladinischen — und bei weiterem Schrumpfen auch der deutschen — Sprachgruppe zugute kommen, doch das ist nur eine belanglose Nebenwirkung des eigentlichen Zwecks. Die Ladinerinnen haben ja auch nicht die Druckmöglichkeiten einer Titularnation, um die Berufung in den Gemeindeausschuss faktisch zu erzwingen.
Für die zweite Kannbestimmung — die es ermöglicht, die Landesregierung nicht nach dem Landtags-, sondern nach dem Bevölkerungsproporz zusammenzusetzen, was in der Regel der italienischen Sprachgruppe zugute kommt — gilt selbstverständlich ganz Ähnliches. Rechtlich ist es kein Muss, moralisch aus Sicht der staatlichen Bevölkerungsmehrheit sehr wohl.
Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01

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