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Öffnungszeiten — im »hohlen« Haus.

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In jüngerer Zeit durften wir uns wieder einmal anhören, wie großartig die Südtiroler Autonomie denn sei. Georg Mair hatte gar die Chuzpe, in einem ff-Leitartikel von politischem Asyl für den katalanischen Präsidenten in Südtirol zu phantasieren, damit dieser von uns lerne, dass man nicht unabhängig sein müsse, um selbstbestimmt zu sein.

Inzwischen hat der Südtiroler Landtag wieder einmal vorexzerziert, wie »hohl« (an Zuständigkeiten) das »hohe« Haus denn ist. Einstimmig hat man diese Woche einen Beschlussantrag genehmigt, in dem man sich für die Sonntagsruhe ausspricht. Doch ändern wird sich damit: gar nix. Denn wann Läden, Gasthäuser, Büros in Südtirol öffnen, entscheidet nicht das »selbstbestimmte« Land, sondern der Staat in Rom.

Zum Vergleich: Jedes »gewöhnliche« deutsche Land hat ein eigenes Ladenschlussgesetz.

Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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5 responses to “Öffnungszeiten — im »hohlen« Haus.”

  1. Egon Pramstrahler avatar
    Egon Pramstrahler

    Wie schauts bei den Bundesländern in Österreich aus? dürfen die selbst entscheiden? Wäre tatsächlich peinlich wenn Tirol das selbst regeln kann und wir nicht :)

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      soweit ich weiß, sind die ladenöffnungszeiten österreichweit einheitlich geregelt und am sonntag bleiben die geschäfte geschlossen. die landeshauptleute können jedoch unter bestimmten voraussetzungen (z.b. tourismusgemeinden usw.) eine ausweitung der gesetzlichen öffnungszeiten genehmigen.

  2. Harry Dierstein avatar
    Harry Dierstein

    Der letzte Satz ist insofern zu relativieren, als dass in Deutschland das Grundgesetz Art. 140 zentralistisch eine allgemeine Sonntagsruhe zwingend vorschreibt. Geringfügige Ausnahmen zur Sonntagsruhe (in extrem engen Spielräumen) dürfen jedoch auf Länderebene gewährt werden.

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      ich glaube auch, dass die deutsche regelung ähnlich der österreichischen ist bzw. vice versa.

      1. Simon avatar

        Nein, bis auf die (grundsätzliche) Sonntagsruhe regeln die Länder in Deutschland meines Wissens alles selbst. Während Läden in Berlin von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein dürfen, ist dies zum Beispiel in Sachsen auf 6 bis 22 Uhr und in Bayern auf 6 bis 20 Uhr beschränkt. In Brandenburg dürfen Geschäfte sechsmal im Jahr (zwischen 13 und 20 Uhr) auch am Sonntag öffnen, in Berlin achtmal (nach Festlegung durch den Senat) und in NRW elfmal pro Gemeinde. In Baden-Württemberg darf zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol verkauft werden.

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