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Die Schönwetterverfassung.

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In einem Interview mit dem Tagblatt Trentino bemängelt der Südtiroler Verfassungsrechtler Francesco Palermo, dass die italienische Rechtsordnung keine klaren Bestimmungen für Notsituationen kenne. Im Ausnahmefall — sowohl bei terroristischer Gefahr, als auch bei einem gesundheitlichen Notstand wie dem jetzigen (Stichwort Coronavirus) — führe dies zu einer unkontrollierten Außerkraftsetzung von Grundrechten.

Der ehemalige Senator (SVP/PD) gibt zu bedenken, dass die italienische daher von manchen als eine reine »Schönwetterverfassung« bezeichnet werde. In Notsituationen könne und müsse sie, in Ermangelung einschlägiger Prozeduren, selbst in Teilen außer Kraft gesetzt werden — genauso wie die Landesautonomie. Das sei eine in Vergangenheit vom Verfassungsgericht legitimierte Logik, auf deren Grundlage Diktaturen gedeihen könnten.

Im Gegensatz zur italienischen Verfassung beinhalte zum Beispiel das deutsche Grundgesetz klare Vorschriften für den rechtlichen Umgang mit Notlagen.

Sobald die gegenwärtige Krise überstanden ist, so Palermo, sollte man sich darüber Gedanken machen.

Siehe auch: 01 02 || 01 02 03 04



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