Im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie ruft der Europarat die Staaten, Regionen und Gemeinden dazu auf, Informationen, Anweisungen, Richtlinien und Empfehlungen systematisch auch in anderen Sprachen als der offiziellen Staatssprache zu veröffentlichen. Damit seien auch die traditionellen regionalen und Minderheitensprachen gemeint. Die Kommunikation in diesen Sprachen sei »für das Wohl ihrer SprecherInnen von äußerster Wichtigkeit«, wie es in einer entsprechenden Aussendung heißt.
Die zuständigen Behörden dürften nicht vergessen, dass nationale Minderheiten integraler Bestandteil ihrer Gesellschaften sind. Damit die ergriffenen Maßnahmen gegen das Virus volle Wirksamkeit entfalten können, müssten sie für die gesamte Bevölkerung verfügbar und einfach zugänglich gemacht werden.
Für jene Staaten, die die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert haben, sei dies eine bindende Verpflichtung. Darüberhinaus gelte diese Empfehlung jedoch auch für alle anderen Mitgliedsstaaten des Europarats.
Dort wo die Schulen auf Fernunterricht umgestellt haben, sei dies auch in den Minderheitensprachen zu gewährleisten. Andernfalls sei dies nicht nur ein Verstoß gegen die Charta, sondern eine Diskriminierung.
Der italienische Zivilschutz, der in dieser Krise hinsichtlich der Information eine maßgebliche Rolle spielt, stellt seine Erkenntnisse und Maßnahmen nur in der Staatssprache Italienisch und auf Englisch zur Verfügung. Keine einzige der anerkannten Minderheitensprachen wird berücksichtigt.
In Österreich stellt zwar der öffentliche Rundfunk (ORF) relevante Informationen in wichtigen Migrationssprachen zur Verfügung, die teilweise (Kroatisch, Ungarisch) auch zu den regionalen Minderheitensprachen gehören. Andere Sprachen der anerkannten Minderheiten (Slowenisch, Tschechisch, Romani) sind jedoch nicht berücksichtigt.
Erst vor wenigen Tagen wurde die spezielle Covid-Infoseite des Landes Südtirol auch in die Landessprache Ladinisch übersetzt.
Siehe auch: 01
02
03
04
|| 01
02
03
04
05
06
Scrì na resposta