Autorinnen und Gastbeiträge →

Selbstbestimmung: EU-Verordnung vorgeschlagen.

Autor:a

ai

EU-Abgeordnete der Grünen/EFA, der Europäischen Linken und von Renew (Liberale) haben heute im Rahmen des Self-Determination Caucus (SDC) den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die festlegen soll, was geschieht, falls sich ein Gebiet von einem Mitgliedsland loslöst, um einen neuen Staat zu gründen. Der SDC ist eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentarierinnen, die sich mit dem Recht auf Selbstbestimmung befassen. Als das Thema bei der Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) großen Zuspruch erhalten hatte, letztendlich aber trotzdem ausgeklammert wurde, hatten die SDC-Mitglieder letztes Jahr versprochen, ihr Ansinnen konsequent weiter zu verfolgen.

Dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf zufolge soll die EU im Falle einer Sezession, die im Einvernehmen mit dem bisherigen Zugehörigkeitsstaat stattfindet, die Bürgerrechte und Freiheiten in Bezug auf die Bürgerinnen des sich abspaltenden Gebiets, aber auch auf Bürgerinnen anderer EU-Staaten, die sich in dem Gebiet aufhalten, aufrecht erhalten, solange die entsprechende Übergangsphase und etwaige Verhandlungen über die EU-Mitgliedschaft des neuen Mitgliedsstaates andauern und eventuell nötige Vertragsanpassungen abgeschlossen sind.

Für ein faires Verfahren zur Ausübung der Selbstbestimmung werden die Grundprinzipien Demokratie, Pluralismus und Respekt für Diversität, Souveränität, Einhaltung der Grundrechte (insbesondere Minderheitenrechte), Rechtsstaatlichkeit, Gewaltfreiheit, Kooperationsbereitschaft und Subsidiarität festgelegt. Darüberhinaus sind mehrere Garantien, Bedingungen und sich daraus ergebende Konsequenzen definiert, ebenso wie Mechanismen, die die Einhaltung der europäischen Grundwerte sicherstellen sollen. Die EU soll dabei sowohl als Beobachterin als — falls erforderlich — auch als Mediatorin agieren und auch entsprechend intervenieren dürfen, wenn sich der Mitgliedsstaat oder das abspaltungswillige Gebiet nicht an die Grundprinzipien und Regeln halten.

Um einen deliberativen Loslösungsprozess zu initiieren, soll nicht von vorn herein eine absolute Mehrheit nötig sein. Partizipative und repräsentative Demokratieformen sollen sich ergänzen, die Fragestellungen eindeutig sein, das Datum einer Abstimmung neutral und mit genügend Vorlauf festgelegt werden. Die involvierten Seiten müssen fair und gleich behandelt, Verhandlungen in guter Absicht geführt werden.

Sind alle Bedingungen erfüllt, soll es für die europäischen Institutionen und die Mitgliedsstaaten eine Verpflichtung geben, das Ergebnis anzuerkennen, faire Verhandlungen zu führen und die Verträge entsprechend anzupassen, damit das nunmehr Staat gewordene Gebiet weiterhin Mitglied der EU bleiben kann, wenn es möchte und seine Einwohnerinnen sämtliche Rechte und Pflichten als EU-Bürgerinnen beibehalten.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL