→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

Warum Südtirol ein Klimagesetz braucht.
Klimaschutz

Autor:a

ai


Über 40 Verbände und Vereine tragen ein Manifest mit, das vom Landtag ein Landesklimagesetz einfordert. Warum reicht nicht der Klimaplan mit seinen 157 Maßnahmen?

Tatsächlich hat Südtirol seit Juli 2023 einen Klimaplan mit dem ehrgeizigen Oberziel, heute in 15 Jahren die Klimaneutralität zu erreichen, also netto null im Territorium erzeugte CO2-Emissionen aller Art. Der Klimaplan sollte dafür den Weg abstecken, also Jahr für Jahr CO2-Emissionen reduzieren mit klaren Zwischenzielen. So müssen die CO2-Emissionen laut Planvorgabe bis 2030 mehr als halbiert werden wie in ganz Europa. Allein, das Gegenteil ist der Fall. Die Treibhausgasemissionen scheinen eher wieder anzusteigen, liegen bei gut 5 Tonnen CO2 pro Kopf, ohne die konsumbasierten (importbedingten) grauen Emissionen mitzurechnen. Das liegt vor allem am zunehmenden Verkehr, zum Großteil fossil betrieben, aber auch an der Bautätigkeit und der Landwirtschaft. Greift der Klimaplan zu kurz?

Ja, zum Beispiel beim Verkehr. Die aus dem Landesplan für nachhaltige Mobilität 2035 in den Klimaplan übernommenen 60 Maßnahmen sollen den motorisierten Individualverkehr in zehn Jahren um 30 Prozent senken. Genauer gesagt: die gefahrenen Personenkilometer müssen in zehn Jahren um 30 Prozent sinken, also 3 Prozent im Jahr. Derzeit geschieht das Gegenteil, nämlich das Verkehrsaufkommen steigt, befeuert durch den Tourismus, den Transitverkehr und den hohen Motorisierungsgrad der Einheimischen. Andere Wirtschaftssektoren bleiben im Klimaplan so gut wie ausgespart. So werden Tourismus und Landwirtschaft zwar CO2-Reduktionsziele vorgegeben, aber die davon abgeleiteten Maßnahmen sind zum Teil Wunschdenken oder gar keine echten Maßnahmen im Sinne von zielführenden und in ihrer Wirkung durchgerechneten Maßnahmen. Das geht in Richtung Scheinklimaschutz.

Hätte Südtirol einen rechtlich verankerten Klimaschutz, wäre es anders. Die Klimaziele wären verbindlich festgeschrieben und der Reduktionspfad bis zur Klimaneutralität in 15 Jahren wäre ein transversal gültiger Imperativ für das restliche Regierunghandeln und die Landesgesetzgebung. Wie in zahlreichen deutschen Bundesländern üblich, müsste die Landesregierung bei Kursabweichungen, wie derzeit der Fall, eingreifen und den Kurs korrigieren. Heute werden zwar viele klimaschonende Maßnahmen betrieben, von der Förderung fossilfreier Gebäudeheizung über die Sanierung des Altbaubestands bis zum Ausbau des ÖPNV, aber deutlich zu wenig. Gleichzeitig lässt man die Triebkräfte für mehr Verkehr, Verbauung, Bodenversiegelung, Energieverbrauchswachstum am Werk. Klimaneutralität wird so zur zeitlich dehnbaren, unverbindlichen Orientierung, nicht mehr.

Ein Landesklimagesetz würde den Klimaschutz auf eine andere Ebene heben, ihn rechtlich verbindlich werden lassen und ihm mehr Wirksamkeit verleihen. Die Klimaziele müssten nicht einklagbar sein, wären aber auch nicht mehr bloßes Wunschdenken. Natürlich kann das Land nur in seinen Zuständigkeiten agieren und hat keinen Zugriff auf alle maßgeblichen Faktoren für den Verbrauch fossiler Energie. Weder kann es fossil betriebene Heizungen noch Autos mit Verbrennermotor aus dem Verkehr ziehen. Wichtige Rahmenbedingungen werden auf europäischer und staatlicher Ebene gesetzt. Doch wenn Südtirol ein Vorzeigebeispiel im Klimaschutz sein will, wäre mehr Konsequenz angesagt. Ein Landesklimagesetz wäre die Nagelprobe darauf. Wie ein solches Gesetz aussehen könnte, zeichnet eine soeben erschienene POLITiS-Studie nach.

Vertieft wird die Thematik bei der internationalen Fachtagung Auf dem Weg zu einem Landesklimagesetz am 11. April 2025 in Bozen, veranstaltet vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Heimatpflegeverband und Climate Action. Dabei werden Erfahrungen mit regionaler und staatlicher Klimaschutzgesetzgebung in Deutschland, Italien und Österreich verglichen. Expertinnen und Senatoren kommen zu Wort. Hier das Programm der Tagung (gebührenfrei, nur Anmeldung erforderlich).


Autor:innen- und Gastbeiträge spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD wider, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterstützen. · I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. — ©


Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL