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Gesetzentwurf 2/18: Mehrsprachige Schule.
Sonderbare Argumente

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ai

Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur mehrsprachigen (ehemals: mehrsprachlichen) Schule überarbeitet und neu im Landtag eingereicht, wo er dieser Tage behandelt werden soll. Wie ich lese, berufen sie sich mit ihrem Wunsch ausdrücklich auf Artikel 3 des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (Europarat, 1995), der da lautet:

Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.

Diese Bezugnahme ist gleich aus mehreren Gründen ein No Go:

  • Das Rahmenabkommen ist (im Gegensatz zur Charta) für seine Schwäche und für unverbindliche Formulierungen bekannt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es so gestaltet wurde, dass es den nationalen Mehrheiten möglichst wenig weh tut — damit es im Gegenzug von möglichst vielen Staaten unterzeichnet und ratifiziert wird. Es in Südtirol als Maßstab für irgendetwas zu sehen, ist absurd.
  • Umso absurder, ja geradezu peinlich ist es, dass eine Partei in Südtirol sich aus einem Abkommen zum Schutz von Minderheiten ausschließlich jenen Passus herauspickt, der die Nichtdiskriminierung jener sichert, die bewusst nicht zur Minderheit gezählt werden wollen. Ein Passus, der zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so formuliert wurde, um den Nationalstaaten entgegenzukommen. Es ist, als würde man aus einem Gesetz zur Gleichstellung sexueller Minderheiten nur das herausfischen, was die Heteronormativität stärkt.
  • Haben die Südtiroler Grünen dieses Abkommen jemals zitiert, um mehr Minderheitenschutz zu fordern? Haben sie jemals gefordert, Italien möge die viel weiter reichende Charta ratifizieren? Mir wäre das nicht bekannt.
  • Selbst wenn man über den äußerst schlechten politischen Stil hinwegsieht, dass hier ein Minderheitenschutzabkommen für sein Gegenteil missbraucht wird, wird nur schwer argumentierbar sein, dass die Abwesenheit gemischter Schulen oder Klassen eine faktische Benachteiligung derer darstellt, die nicht zur Minderheit gezählt werden wollen. Wer nicht zur deutschen Minderheit gehören will, kann wie auf dem restlichen Staatsgebiet die italienische Schule besuchen. Dass etwas (die mehrsprachige Schule) nicht umgesetzt wird, was ich mir wünsche, ist in einer Demokratie noch lange keine Diskriminierung.
  • Und nicht zuletzt: Wo bleiben die Grünen, wenn etwa der Staat die Ordnungskräfte schickt, um einseitig (!) zu Lasten der Minderheit Einsprachigkeit auszumerzen, während er dies umgekehrt niemals tut? Da wo es handfeste Diskriminierungen gibt, hört man von den Grünen leider viel zu wenig. So ist auch der Einsatz für mehrsprachige Schulen und Mehrsprachigkeit im allgemeinen nicht sehr glaubwürdig.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01 02 03



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