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Gesundheit: Zweisprachigkeit weiter aufgeweicht.
Freiwillige Abwicklung eines Grundpfeilers der Autonomie

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Schritt für Schritt werden im öffentlichen Gesundheitswesen die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht und das Recht auf Gebrauch der Muttersprache außer Kraft gesetzt.

Zuerst wurde Ärztinnen eine Dreijahresfrist eingeräumt, um berufsbegleitend die zweite Sprache zu erlernen. Letzte Woche nun wurde dieser Zeitraum wie befürchtet um 67% erhöht — auf fünf Jahre. Sage und schreibe 26 Landtagsabgeordnete stimmten dieser Regelung zu, fünf enthielten sich und nur eine stimmte dagegen.

Eine von den Grünen vorgeschlagene (Übergangs-)Lösung mit einem Dolmetschdienst, die die Lage zumindest aus Sicht der Patientinnen hätte vorläufig entspannen können, wurde dagegen vor wenigen Wochen versenkt.

Franz Ploner (TK) schlug im Rahmen der Debatte sogar vor, die Frist im Bedarfsfall noch einmal auf zehn Jahre zu verdoppeln, de facto eine Abschaffung der Zweisprachigkeitspflicht und des Rechts auf Sprachwahl im Gesundheitswesen. Landesrat Widmann (SVP) bedauerte — ja: bedauerte! —, dass dies rechtlich nicht möglich sei.

Schon die Dreijahresfrist ließ befürchten, dass betroffene Ärztinnen bei Ablauf — mangels Pönalen — einfach den Dienst quittieren, statt sich im eingeräumten Zeitraum ernsthaft um den Erwerb der zweiten Sprache zu bemühen.

Höchst erstaunlich ist aber auch die Begründung von Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer für seine Genugtuung über die Fristverlängerung auf fünf Jahre: Es habe sich abgezeichnet, dass einige Fachkräfte die Zweisprachigkeitsprüfung am Ende der drei Jahre nicht geschafft hätten. Der Gesundheitsbetrieb müsse zudem bei der Organisation der Sprachkurse noch besser werden.

Es wird also einer der Grundpfeiler der Autonomie — vorläufig — außer Kraft gesetzt. Doch anstatt auf die Rechte der Bürgerinnen, wird das Hauptaugenmerk auch weiterhin nur auf die Schonung des Personals gelegt. Nicht einmal ordentliche Sprachkurse wurden organisiert, wie schon mehrmals bemängelt wurde und wie Zerzer nun einzuräumen scheint.

Wenn Ärztinnen am Spracherwerb scheitern könnten, wird einfach die Frist verlängert. Was kommt als nächstes? Wird das Niveau der Zweisprachigkeitsprüfung gesenkt?

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02 03 04 05



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