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Ärztekammer entzieht sich einem Urteil.
Rom soll über Sprachprüfungen entscheiden

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Am Dienstag hatte die SVP eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die Rücknahme des skandalösen Beschlusses Nr. 9 (2019) der Berufskammer für Ärztinnen und Zahnärztinnen (AZK) vermeldete:

Noch bevor der Rekurs des SVP-Obmannes Philipp Achammer und des freiheitlichen Parteiobmannes Andreas Leiter Reber heute vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden konnte, hat die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer ihren eigenen Beschluss zurückgezogen. Damit dürfte die Gleichstellung der deutschen Sprache auch in diesem Bereich weiterhin garantiert sein.

Auszug aus der Pressemitteilung

Allerdings waren sowohl die Freude, als auch die Überzeugung, dass nun alles wieder eitel Sonnenschein wäre, wohl verfrüht. Vielmehr hat es den Anschein, als wollte sich die Berufskammer mit ihrem Schritt lediglich aus der Schusslinie nehmen, nachdem der Landtag im Sinne von Art. 92 des Autonomiestatuts (AuSt) beim Verwaltungsgericht gegen die Maßnahme rekurriert hatte.

Es wird somit verhindert, dass ein Gericht in Südtirol über die Anwendung von Art. 99 AuSt befindet, das die Gleichstellung der Landessprachen Deutsch und Italienisch vorsieht. Anstatt jedoch zur ursprünglichen Praxis zurückzukehren, kündigt die AZK — in Punkt vier der Prämissen zu ihrem (einsprachigen) Rücknahmebeschluss — an, »Anweisungen des Gesundheitsministeriums« abzuwarten.

Man könnte auch sagen, die AZK führt den Landtag, die betroffenen Ärztinnen und die Südtirolerinnen an der Nase herum. Und jetzt soll wieder Rom entscheiden.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01



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