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Die Realitätsverweigerung des Generaldirektors.

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Mindestens zweimal 01 02 hat sich Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer während der letzten Tage Medien gegenüber bagatellisierend zur mangelnden Zweisprachigkeit im Südtiroler Gesundheitswesen geäußert. Es sei ein Problem aufgebauscht worden, das für die Südtirolerinnen »absolut nicht« prioritär sei. Dass dies mit den Erkenntnissen aus dem aktuellsten Sprachbarometer kollidiert, habe ich jeweils aufgezeigt: dort gehört das Gesundheitswesen zu den Bereichen, in denen den Bürgerinnen am häufigsten das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verwehrt wird.

Doch auch die Astat-Erhebung zur Zufriedenheit mit den öffentlichen Diensten (2018) spricht eine klare Sprache. Dort ist die unzureichende Zweisprachigkeit (9,6%) gleich nach den zu langen Wartezeiten (24,6%) und Warteschlangen (19,3%) der häufigste Grund für Unzufriedenheit mit dem Gesundheitsdienst.

Vor allem aber gab kein anderer der insgesamt sechs analysierten Bereiche (einschließlich Post und NISF) in puncto Zweisprachigkeit häufiger Anlass zur Unzufriedenheit, als der Gesundheitsdienst:

Das war noch 2015 anders: Damals hatten Post und Land vor dem Gesundheitsdienst die schlechtesten Werte.

Wenn aber knapp jeder dritten Südtirolerin deutscher Muttersprache ein verbrieftes Recht verweigert wird und dies noch für jede zehnte Nutzerin des Gesundheitssystems ausdrücklich Anlass zur Unzufriedenheit ist, sollten — auch aufgrund der damit verbundenen Risiken — die Alarmglocken längst schrillen.

Ein Generaldirektor, der mit Realitätsverweigerung und Selbstzufriedenheit reagiert, ist in einem derart sensiblen Bereich wohl kaum haltbar.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 || 01 02



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Comentârs

One response to “Die Realitätsverweigerung des Generaldirektors.”

  1. Martin Pircher avatar
    Martin Pircher

    Es werden – das weiß sowohl die Politik als auch Zerzer – nicht nur grundlegende Bürger- und Patientenrechte verletzt http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=52977 sondern auch die Pflicht zur Zweisprachigkeit gezielt umgangen bzw. de facto aufgehoben.
    Denn bekanntermaßen haben nach EU-Judikatur mehrjährige Beschäftigte – auch ohne Mehrsprachigskeitsnachweis – das Recht auf unbefristete Anstellung.

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