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Abfallgebühren: Römische Vorgaben statt Autonomie.

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Diese Woche ging die Nachricht durch die Medien, dass die Gemeinde Leifers die Abfallgebühren deutlich erhöhen musste. Bürgermeister Giovanni Seppi (SVP) wies darauf hin, dass er keinen realen Einfluss mehr auf die Gebühren habe, da die entsprechenden Vorgaben inzwischen aus Rom kommen. Demnach hätte die Gemeinde die Erhöhung offenbar lieber vermieden.

Bis zur Übertragung der entsprechenden Zuständigkeit an die neu gegründete zentrale Aufsichts- und Regulierungsbehörde ARERA waren es die Gemeinden oder ihre Stadtwerke, die die Gebühren weitgehend autonom festlegen konnten. Doch seitdem kommen aus der italienischen Hauptstadt genaue Vorgaben, wie sie sie zu berechnen haben. Den Kommunen bleibt so gut wie kein Spielraum mehr.

Dabei wurde dem Land mit der Autonomiereform1Verfassungsgesetz Nr. 2/2026 die Zuständigkeit für die

direkte Übernahme, Einrichtung, Organisation, Betrieb und Regelung öffentlicher Dienste von Landesinteresse und lokalem Interesse, einschließlich Abfallwirtschaft

– Autonomiestatut i.g.F., Art. 8, Abs. 1, Ziffer 19

übertragen. Es drängt sich also die Frage auf: Was bedeutet diese neue Kompetenz in der Praxis, wenn nicht, dass Südtirol durch die Regelung der öffentlichen Dienste auch die Möglichkeit haben muss, den Gemeinden ihre bisherigen Befugnisse bei der Festlegung der Abfallgebühren zurückzugeben? Wenn die zuständigen politischen Organe bei einer ausdrücklich übertragenen Materie weiterhin vor allem zur Kenntnis nehmen müssen, was Rom vorgibt, ist die Autonomie praktisch wertlos.

Doch vielleicht muss man auch hier mit der Pinzette vorgehen, um den Verfassungsgerichtshof nicht mit der tatsächlichen Ausübung autonomer Zuständigkeiten »zu provozieren«. Schließlich könnte er ja die Auffassung aus dem Hut zaubern, dass die Abfallgebühren von Leifers — wie von anderen Südtiroler Gemeinden — nicht von Landes- oder lokalem, sondern von »nationalem« Interesse sind. Dann aber bliebe die »schöne« Autonomiereform in erster Linie ein Papiertiger, während jedoch die Aufweichung des Minderheitenschutzes ab Tag eins in vollem Umfang gelten.

Die Leifererinnen zahlen jedenfalls fortan im Durchschnitt sieben Prozent mehr für ihren Abfall, und zwar gegen den erklärten Willen der Gemeindepolitik. Ein ziemlich gutes, ebenso kleines wie konkret spürbares Beispiel dafür, was der Unterschied zwischen theoretischer und praktischer Autonomie sein kann.

Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05

  • 1
    Verfassungsgesetz Nr. 2/2026 ↩︎


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