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Bestelltes Lob?

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Die SVP lässt den österreichischen Bundeskanzler Stocker das italienische Wahlgesetz samt Senatswahlkreis Bozen-Leifers loben

Und die Neue Südtiroler Tageszeitung (TAZ) sekundiert das Lobbying aus Wien. Die Zeitung zitiert Bundeskanzler Christian Stocker von der ÖVP mit lobenden Worten zur Wahlrechtsreform. »Beachtliches Ergebnis« würdigt Stocker das Ergebnis. Er meint damit die garantierte parlamentarische Vertretung Südtirols in der Abgeordnetenkammer. Eine Videobotschaft, offenbar bestellt von der SVP.

Kein Wort aber zur Neuziehung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland, der mit der »Reform« auf Bozen-Leifers zusammenschrumpfte. Kein Wort in der TAZ auch darüber, dass es mit dem ethnischen Gerrymandering eine neue Gewichtung der Wähler:innenstimmen gibt. Während der Wahlkreis Bozen-Leifers 91.000 Wahlberechtigte umfasst, sind es im Wahlkreis Meran 158.000. Damit erhält die Stimme eines Wahlberechtigten in Bozen rechnerisch ein deutlich höheres Gewicht als jene eines Wahlberechtigten in Meran.

Der Anteil der deutschen und ladinischen Sprachgruppen im Wahlkreis Bozen-Leifers sinkt mit der gepriesenen Reform von 40 Prozent auf 25 Prozent. Was ist daran beachtlich? Damit scheint sich die TAZ auch nicht beschäftigt zu haben. Und was hat diese Neuregelung mit dem Minderheitenschutz zu tun? Das ist doch das glatte Gegenteil davon.

Stattdessen flegelt die Tageszeitung die Landtagsopposition an und unterstellt, dass es ihr gar nicht um die bestmögliche Absicherung des Minderheitenschutzes gehe. Sie stellt eine völlig unsinnige Frage: Will sie (die Landtagsopposition) ihr eigenes Süppchen kochen?

Als Oskar Peterlini auf der Pressekonferenz der Rekurssteller einen Vergleich der Wahlergebnisse anstellt, bezogen auf den alten Wahlkreis Bozen-Unterland und auf den neuen Bozen-Leifers, wird dieser von der Tageszeitung Dolomiten als »hanebüchen« abgetan. Begründung, faktische und noch nicht stattgefundene Wahlen können nicht verglichen werden. Was soll daran hanebüchen sein?

Die TAZ hat in ihrer zweiseitigen Attacke Beachtliches Ergebnis gegen die Landtagsopposition offensichtlich nicht mitbekommen, dass der Rekurs gegen das gesamte Wahlgesetz von einer gesamtstaatlichen Rete per un voto libero ed uguale getragen wird. Nicht von der Landtagsopposition. Wieder einmal schlecht recherchiert.

Genauso Bundeskanzler Stocker, der – sorry – nachplappert, was ihm die SVP vorlegt. Beispiel die 20-Prozent-Hürde für Listen sprachlicher Minderheiten auf regionaler Ebene. Bezogen auf Südtirol entspricht dies faktisch einer wesentlich höheren Hürde als jener, die für andere Listen gilt.

Oder, die Neuregelung des Senatswahlkreises Bozen-Leifers berührt die bisherige Wahlkreisordnung, die mit Maßnahme 111 des Südtirolpakets verbunden war und im Zusammenhang mit der Beilegung des internationalen Streits zwischen Italien und Österreich vor der UNO 1992 stand.

Klar muss Bundeskanzler Stocker die Reform verteidigen und begrüßen. Immerhin gab seine Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) das österreichische OK für das Stabilicum. Offensichtlich schaute sie sich dieses Gesetz genauso wenig wie die TAZ und Stocker an.

Ein Wahlgesetz, das ein satten Mehrheitsbonus vorsieht. Zitat aus der Presseerklärung der Rekurssteller: »Einer Liste oder Koalition, die mindestens 42 Prozent der Stimmen erreicht, können dadurch 70 zusätzliche Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 im Senat zugeteilt werden.« Das führt letztendlich dazu, dass der Anteil der Mandate deutlich über dem Stimmenanteil der Liste oder Koalition liegt. Absolut beachtlich dieser Mehrheitsbonus.

Wie kann Bundeskanzler Stocker all das ausblenden? Wie beispielsweise die »blockierten« Spitzenkandidaturen, die Mehrfachkandidaturen, die mangelnde Berücksichtigung der Geschlechterquoten bei den Spitzenkandidaturen und noch weitere schräge Bestimmungen im Gesetz?

Für die Rekurssteller von der Rete per un voto libero ed uguale, Verfassungsrechtler:innen und Anwält:innen – und nicht die Landtagsopposition – , entscheiden die Regeln des neuen Wahlrechts darüber, wie viel jede Stimme zählt. Die unterschiedliche Gewichtung der Stimmen könne damit das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot verletzen.

Bundeskanzler Stocker ließ per Video wissen, dass er Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (FdI) vertraut, mit der er eine »enge und vertrauensvolle Beziehung« pflegt. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn Österreich mit seiner Schutzfunktion für Südtirol mit der Regierung der Republik Italien auskommt. Mit seiner Lobhudelei hilft er zweifelsohne der Schwesterpartei SVP. Auch ok. Richtig liegt er damit aber nicht.

Genauso wenig wie die TAZ. Diese kommt dann in ihrer Lobhudelei zum Schluss, dass am Ende die Gerichte beurteilen, ob die Einwände tragen. Klar, wer denn sonst? Der Rekurs geht ja italienweit an die Landesgerichte. Stimmt ein Gericht zu, wird der Rekurs an das Verfassungsgericht weitergereicht.

Peinlich wird es, sollten sich tatsächlich die Verfassungsrichter:innen mit dem Wahlgesetz beschäftigen und es in der Folge gar als verfassungswidrig zurückweisen. Dann fällt das beachtliche Ergebnis in sich zusammen.


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