Ist Südtirol für die Finanzregelung der (Südtiroler) Gemeinden zuständig? Nein, fand die angeblich »autonomiefreundliche« Regierung in Rom und focht das entsprechende Landesgesetz von 2015 an.
Nun plant die Landesregierung, wie die Tageszeitung (TAZ) am Freitag berichtete, dem Verfassungsgericht zuvorzukommen und auf eigenen Gestaltungsspielraum weitestgehend zu verzichten. Mitarbeiterinnen von Landesrat Schuler (SVP) und Vertreterinnen der Gemeinden hätten sich mit dem römischen Ministerium getroffen und das Gesetz nach Geschmack der Zentralregierung umgeschrieben. Dieser Vorgehensweise sei rund die Hälfte (!) des Landesgesetzes zum Opfer gefallen — von über 70 Artikeln seien weniger als 40 übriggeblieben.
Hans Heiss (Grüne), der schon das ungekürzte Landesgesetz als Copy-Paste-Fassung des Staatsgesetzes bezeichnet, spricht laut TAZ von einer autonomiepolitischen »Teilkapitulation vor Rom«.
Der Trend, dass Landesgesetze in Rom geschrieben werden, setzt sich also fort und durch. Wo Land drauf steht, ist eigentlich Zentralstaat drin. Trotzdem haben — zum Beispiel im Rahmen des Südtirolkonvents — einige die Chuzpe, die Autonomie als Erfüllung der »inneren Selbstbestimmung« zu bezeichnen.
Siehe auch: 01
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