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Keine Zweisprachigkeit für Mitarbeiterinnen?

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Einer Pressemitteilung des Landtags entnehme ich folgendes:

Die Süd-Tiroler Freiheit berichtete von einem ehemaligen Mitarbeiter des Staatsbauamtes in Bozen, der vergeblich auf die Ausstellung seiner Krankenakten in seiner deutschen Muttersprache wartet. Die Akten kommen von seinem ehemaligen Arbeitgeber, dem Übergeordneten Amt (provveditorato interregionale) für öffentliche Arbeiten des Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen für Venetien, Trentino-Südtirol und Friaul Julisch-Venetien, das den Sitz in Venedig hat. Folgende Fragen wurden an die Landesregierung gerichtet: Besteht für staatliche Ämter, die eine Außenstelle in Südtirol haben, die Verpflichtung, mit ihren Angestellten in deren deutscher Muttersprache zu kommunizieren? Wenn ja: Warum wird diese Verpflichtung missachtet, und was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Wenn nein: Handelt es sich nach dem Dafürhalten der Landesregierung nicht um eine Diskriminierung der Süd-Tiroler deutscher Muttersprache?
Die Pflicht zur Verwendung der Muttersprache betreffe die Staatsverwaltung, die in Südtirol Außenstellen habe, antwortete die Landesregierung, der der Fall bekannt war. Die genannte Pflicht gelte in Kontakt mit den Bürgern, nicht aber mit den eigenen Mitarbeitern, die ja zweisprachig sein müssten. Die genannte Verwaltung gehe davon aus, dass es sich um Kontakt mit einem Mitarbeiter handle, da das Anliegen in den Ämtern vorgebracht wurde.

In Artikel 11 der einschlägigen Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut (D.P.R. 574/88) steht jedoch:

(1) Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 7 sowie des letzten Absatzes des Artikels 100 des Statutes bezüglich der militärisch organisierten Einrichtungen hat das Personal der im Artikel 1 angeführten Organe, Ämter, Körperschaften und Anstalten und Konzessionsunternehmen mit dem Sitz in der Provinz Bozen das Recht, bei der Besorgung der entsprechenden Aufgaben und bei der Ausübung der Tätigkeiten einschließlich der in der Region Trentino-Südtirol stattfindenden Ausbildungskurse die italienische oder die deutsche Sprache zu gebrauchen, und es dürfen keine Übersetzungen in die andere Sprache von ihm verlangt werden, wenn dies nicht durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist.

(2) Dasselbe Recht hat das Personal der Kontingente nach Artikel 1, Absatz 2 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 mit seinen späteren Änderungen, und zwar beschränkt auf die Aufgaben und Tätigkeiten, die in der Provinz Bozen wirksam werden sollen.

(3) Die Akte und Maßnahmen betreffend das Anstellungs- oder das Arbeitsverhältnis des Personals nach Absatz 1 sind in der italienischen und in der deutschen Sprache zu verfassen, wenn sie von den im Artikel 1 angeführten Organen, Ämtern, Körperschaften und Anstalten und Konzessionsunternehmen ausgestellt werden; sie sind in italienischer Sprache zu verfassen und in die deutsche Sprache zu übersetzen, wenn sie von öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen Körperschaften und Anstalten mit dem Sitz außerhalb der Region ausgestellt werden, sofern der Betroffene der deutschen Sprachgruppe angehört.

Ich bin ja kein Fachmann, aber das klingt für mich — jenseits des konkreten Falls, den ich nicht kenne — ganz und gar nicht so, als gelte die Verpflichtung zum Gebrauch der Muttersprache (wie die Landesregierung behauptet)

in Kontakt mit den Bürgern, nicht aber mit den eigenen Mitarbeitern, die ja zweisprachig sein müssten.

Überhaupt erlischt das Recht auf Gebrauch der Muttersprache nicht, wenn jemand zweisprachig ist. Das wäre absurd.

Siehe auch: 01 02 || 01 02 03 04



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Comentârs

2 responses to “Keine Zweisprachigkeit für Mitarbeiterinnen?”

  1. G.P. avatar
    G.P.

    Passt jetzt nicht ganz hierher, aber irgendwo “muss” ich das unterbringen. Die Südtiroler Landesverwaltung sucht Praktikanten:

    Besuchst du die Oberschule und suchst gerade ein Betriebspraktikum, bei dem du nicht nur in die Arbeitswelt hineinschnuppern, sondern gleichzeitig Italienisch üben kannst? Dann bist du hier richtig. Eine Reihe von Landesämtern, in denen ausschließlich oder fast ausschließlich Italienisch gesprochen wird, sind bereit, dich als Praktikantin/Praktikanten aufzunehmen.

    1. Sabina avatar
      Sabina

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      Ecco la lista degli uffici in cui il tedesco è la lingua veicolare.

      http://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/lingue/initiativen%20sprachenkampagne%20multilingual.asp

      Lingua veicolare.

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