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Sprache im Gesundheitswesen: Antrag abgelehnt.
Bedauerliche Oberflächlichkeit

Autor:a

ai

Der Beschlussantrag der Grünen (Nr. 49/19) mit dem Titel »Recht auf Muttersprache im Gesundheitswesen« wurde am 3. Juli vom Landtag versenkt. Seine Annahme hätte die Landesregierung dazu verpflichtet:

  • Krankenpflegerinnen im Rahmen ihrer Ausbildung fakultativ Dolmetsch- und Übersetzungskurse anzubieten, um bei Bedarf die Verständigung zwischen Ärztinnen und Patientinnen zu gewährleisten;
  • entsprechende Kurse ins Weiter- und Fortbildungsprogramm für ärztliches und pflegerisches Personal aufzunehmen;
  • ein eigenes Bonussystem für diejenigen einzuführen, die die entsprechenden Kurse besuchen;
  • in der Übergangszeit hauptberufliiche Dolmetscherinnen einzusetzen;
  • eine ausdrückliche Sprachwahloption für Patientinnen einzuführen.

Diese — teilweise nicht unproblematischen — Maßnahmen hätten meiner Ansicht nach eine gute, pragmatische Antwort auf den Mangel an zwei- und dreisprachigen Ärztinnen darstellen können.

Abgelehnt wurde der Antrag, dem Inhalt der einschlägigen Pressemitteilung des Landtags zufolge, mit teils haarsträubenden Argumenten. Zum Beispiel jene des zuständigen Landesrats Thomas Widmann (SVP):

Die meisten Ärzte ohne Zweisprachigkeitsnachweis schafften es allerdings, irgendwie mit den Patienten zu kommunizieren.

— Pressemitteilung des Landtags

Sind wir also wirklich schon so weit, dass wir »irgendwie kommunizieren« als Maßstab für die Notwendigkeit von Übersetzungen definieren? Die Medizin ist eine sprechende Wissenschaft (Franz Ploner, TK), die Wichtigkeit von Kommunikation ist kaum zu überschätzen. Allein die Möglichkeit von Sprachbarrieren kann dazu führen, dass Menschen ärztlichen Beistand erst verspätet oder gar nicht in Anspruch nehmen.

Die Sprache sei ein Grundpfeiler der Autonomie, aber im Zweifelsfall gehe die Gesundheitsversorgung vor.

— Pressemitteilung des Landtags

Hier gibt es aber keinen »Zweifelsfall«, man kann das eine nicht gegen das andere ausspielen: Die Grünen fordern nirgends, die Gesundheitsversorgung der Sprache unterzuordnen und/oder kein einsprachiges Personal mehr einzustellen, sondern regen an, diese (hoffentlich vorübergehende) Notwendigkeit durch die Ergreifung paralleler Maßnahmen abzufedern.

Ein [von Ulli Mair (F) angeregter] Übersetzungsdienst für Befunde würde den Patienten nichts bringen, es bleibe Fachsprache.

— Pressemitteilung des Landtags

Also können wir uns von der informierten und mündigen Patientin auch gleich verabschieden.

Es ist zum Haare Raufen, mit welcher Hemdsärmeligkeit auch dieses Problem angegangen wird. Hier scheint selbst beim zuständigen Landesrat nicht nur kein Wille zur Problemlösung im Sinne der Patientinnen, sondern auch gar kein wirkliches Problembewusstsein vorhanden zu sein. »Irgendwie« kann ich mich vermutlich auch mit einer Ärztin in Bangladesh verständigen, die ausschließlich Bengali spricht.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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