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Rechnungshof beharrt auf Einsprachigkeit.
Recht auf nutzloses Labern in der Muttersprache

Autor:a

ai

Bürgerin: Guten Tag! Buongiorno! Ich möchte mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Vorrei richiedere un certificato.

Beamte: Ma certo, venga. Mi dica di che cosa ha bisogno.

So könnte in Zukunft das Recht auf Gebrauch der Muttersprache aussehen, wenn sich die Auffassung des Rechnungshofs durchsetzt. Dort wurde einem Angeklagten das Recht auf einen Prozess in deutscher Sprache verwehrt. Via Tagblatt D. meldete sich der Richter zu Wort, nicht etwa um sich für sein Verhalten zu entschuldigen, sondern um es als völlig normal darzustellen. Der Anwalt der Verteidigung, Felix von Wohlgemuth, hätte seine Reden ja zuerst auf Deutsch (für die Fische) und dann auf Italienisch (fürs Gericht) halten können. Dann kann man den Autonomie-Laden auch gleich dichtmachen.

Schon liest man in den Kommentarbereichen, es sei besser einen kompetenten Richter zu haben, als einen zweisprachigen. Ich warte dann schon gespannt auf die erste einsprachig deutsche Richterin. Die flöge dann in hohem Bogen aus dem Gericht — so wie Herr Dr. Müller aus dem Krankenhaus, obwohl der gar keinen Publikumskontakt hatte.

In Zukunft brauchen dann die Bürgerinnen den Zweisprachigkeitsnachweis, während die öffentlichen Bediensteten einsprachig sind.

Siehe auch: 01 02 03



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Comentârs

2 responses to “Rechnungshof beharrt auf Einsprachigkeit.
Recht auf nutzloses Labern in der Muttersprache

  1. Simon avatar

    Mir ist natürlich völlig klar, dass es gar keine einsprachig deutsche Richterin geben kann, weil sämtliche Gesetze auf Italienisch verfasst sind. Deshalb würde die Aufhebung der Zweisprachigkeitspflicht — anders als in einem konstitutiv mehrsprachigen Land — auch niemals zu doppelter Einsprachigkeit (italienische und deutsche Richterinnen), sondern nur zu nationalstaatlich-einseitiger Einsprachigkeit führen.

  2. Martin Pircher avatar
    Martin Pircher

    Wo bleiben die Empörung, der mediale und politische Aufschrei, das Einschreiten der Gerichtspräsidentin, der Inspektoren des Ministeriums, wo die Eingaben beim Richterrat, beim Staatspräsidenten …, wo bleiben die Proteste der Parlamentarier in Rom, wo jene der Landeregierung, des Landtags… der lokalen und nationalen Anwaltskammern?
    Eine Rechtspflege, welche die Wahrung und die Durchsetzung eines Grundrechts als ein zu vernachlässigendes und eben nicht als ein besonders schützenswertes Rechtsgut betrachtet, disqualifiziert sich nicht nur, sondern beschädigt zudem das Ansehen und die Reputation der Institution selbst.

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