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Zweisprachigkeit rechnet sich nicht.

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Sehen wir es positiv. Politiker und Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth behauptet zwar, seinem Mandanten sei ein wichtiges Recht verweigert worden, weil eine Verhandlung vor dem Rechnungshof in Bozen nicht in der Muttersprache des Angeklagten (Deutsch) möglich war. Doch womit bittesehr soll sich der Rechnungshof befassen, wenn nicht mit unnötigen Kosten? Da ist es doch wohl logisch, dass mit Sprachen sparsam umgegangen werden muss, mit Grundrechten auch — und die Lektüre des Autonomiestatuts und seiner Durchführungsbestimmungen haben sich die Richterinnen konsequenterweise auch: gespart. Siamo in Italia, da muss Italiano einfach reichen. Alles andere könnte der Rechnungshof als Verschwendung verurteilen.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02



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Comentârs

4 responses to “Zweisprachigkeit rechnet sich nicht.”

  1. Martin Pircher avatar
    Martin Pircher

    Nach dieser Logik ist es am besten, wenn sich solche Rechtspfleger und/oder Politiker gleich zum Nutzen und Wohl des Gemeinwesen selbst abschaffen.
    Ein Staat muss sich einen Rechtsstaat leisten.

    1. Simon avatar

      Die »feine« Ironie ist dir aber nicht entgangen…?

      1. Martin Pircher avatar
        Martin Pircher

        Doch: Die ironische Absicht und Bemühung des Textverfassers ist erkennbar.
        Der Sachverhalt, ein bewusst öffentlicher Rechtsbruch im Amt, … und die Gleichgültigkeit hierzulande im Umgang damit ist es aber nicht: https://www.stol.it/artikel/chronik/prozess-in-deutscher-sprache-verweigert.

  2. Simon avatar

    Felix von Wohlgemuths Kommentar zu alldem auf Facebook endet — unfreiwillig komisch — folgendermaßen:

    Es sollte, ja muss, 30 Jahre nach Inkrafttreten der genannten Durchführungsbestimmung irrelevant sein, welche Verfahrenssprache Bürgerinnen und Bürger vor Gericht für die eigene Verteidigung wählen.

    Da kann man nur antworten, dass das schon so ist… in Südtirol ist absolut irrelevant, welche Sprache man wählt.

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