Die STF hatte im Landtag den Vorschlag eingebracht, den Staat aufzufordern und die Landesregierung zu beauftragen, für die Wiederherstellung der zahlreichen im Laufe der Jahre beschnittenen Autonomierechte (01
02
) sowie für die Umsetzung der Ergebnisse des Südtirolkonvents zu arbeiten:
- Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für eine vollständige Wiederherstellung aller beschnittenen Autonomiekompetenzen aus und fordert das italienische Parlament sowie die italienische Regierung auf, die Süd-Tirol-Autonomie vollumfänglich wiederherzustellen.
- Das italienische Parlament und die italienische Regierung werden weiters aufgefordert, die Ergebnisse des partizipativen Prozesses des Autonomie-Konvents anzuerkennen und weitere Zuständigkeiten an das Land Süd-Tirol zu übertragen.
- Zu diesem Zwecke wird die Süd-Tiroler Landesregierung aufgefordert, einen Katalog mit allen wiederherzustellenden Autonomiekompetenzen sowie mit den im Autonomie-Konvent angestrebten neuen Kompetenzen vorzulegen und in Absprache mit der Republik Österreich mit dem italienischen Parlament und der italienischen Regierung zur Erlangung dieser Ziele in Verhandlungen zu treten.
– Beschließender Teil von Begehrensantrag Nr. 44/22 (Ersetzungsantrag)
LH Arno Kompatscher (SVP), der neulich auch in Wien für die Wiederherstellung der verlorenen Zuständigkeiten plädiert hatte, zeigte sich mit den Zielen einverstanden, bestätigte einen zentralistischen Trend und beklagte die nicht beeinspruchbare Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Italien sei zur Gewährung der vereinbarten Autonomie verpflichtet.
Mit Zustimmung der STF wurde allerdings der zweite Punkt des Antrags gestrichen, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu behandeln. Der dritte Punkt wurde folgendermaßen umformuliert:
Zu diesem Zwecke wird die Südtiroler Landesregierung aufgefordert, in Absprache mit der Republik Österreich mit dem italienischen Parlament und der italienischen Regierung zur Erlangung dieser Ziele in Verhandlungen zu treten.
– Formulierung von Punkt 3 in der genehmigten Fassung
In dieser Form wurde der Begehrensantrag gestern mit 26 zu einer Stimme angenommen.
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