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MSPI: EuG deckt Untätigkeit der Kommission.

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Dass sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) in einem Urteil kürzlich hinter die EU-Kommission von Ursula von der Leyen und ihre Vernachlässigung von Minderheitenschutzmaßnahmen stellte, ist für das angeblich in Vielfalt geeinte Europa wahrlich keine gute Nachricht.

Über eine Million Unterschriften waren vor wenigen Jahren für die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) gesammelt worden, eine Leistung, die umso höher zu bewerten ist, als sie in erheblichem Maße von den Minderheiten selbst erbracht wurde. Dennoch verharrte die Kommission daraufhin weitgehend in Untätigkeit, weshalb die FUEN den Rechtsweg beschritt.

Das Urteil

Erstaunlich ist nicht nur, dass der bestehende Minderheitenschutz in der EU laut Einschätzung des EuG bereits ausreicht, um die Ziele der Initiative zu erreichen, sondern insbesondere auch, dass das Gericht sich zur Begründung maßgeblich auf die Europäische Charta der Minderheiten- oder Regionalsprachen stützte. Die jedoch wurde nicht von der EU, sondern vom Europarat beschlossen und kommt in mehreren wichtigen EU-Mitgliedsstaaten gar nicht zur Anwendung. So große und an Minderheiten reiche Länder wie Frankreich und Italien etwa haben die Charta zwar unterzeichnet, aber niemals ratifiziert und in staatliches Recht übertragen, womit sie dort keine Rechtswirksamkeit entfaltet.

Wenn also das Ziel der MSPI war, den Minderheitenschutz in der gesamten EU zu verbessern, zu einem Schwerpunkt der gemeinsamen Politik zu machen und verbindliche Mindeststandards festzulegen, wurde es klar verfehlt. Zahlreichen Minderheiten wird der geforderte Schutz weiterhin verweigert, da sie gar nicht in den Genuss der Maßnahmen kommen, die das EuG für sein Urteil herangezogen hat.

Dabei hatte das EU-Parlament 2020 großmehrheitlich die Umsetzung der MSPI gefordert und bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass

die meisten nationalen und sprachlichen Minderheiten mit einer immer schneller werdenden Entwicklung zur Assimilation und zum Verlust ihrer Sprache konfrontiert sind.

Die Vielfalt, die die EU einigermaßen ernstnimmt, ist offenbar jedoch noch immer vor allem die der nationalen Mehrheiten, die sich zur Europäischen Union zusammengeschlossen haben.

Und da die postnationale Verheißung der EU nicht in Erfüllung geht, bleibt die mittelfristige Alternative für viele Minderheiten weiterhin Assimilierung oder Eigenstaatlichkeit.

Siehe auch: 01 02 03



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