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EU: Spanien beantragte Anerkennung von Baskisch, Galicisch und Katalanisch.

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So wie von Carles Puigdemont und seiner Partei Junts gefordert, hat die spanische Übergangsregierung bei der EU bereits offiziell die Anerkennung von Baskisch, Galicisch und Katalanisch als Amtssprachen beantragt. Es handelt sich dabei um eine von mehreren Bedingungen, die die katalanische Unabhängigkeitspartei für die externe Unterstützung einer weiteren Regierung unter Führung von Pedro Sánchez (PSOE) gestellt hat, nachdem PP und Vox neulich keine eigene Mehrheit für die Bildung eines Kabinetts erringen konnten. Ausdrücklich hatte Junts gefordert, dass es sich bei den Zugeständnissen von Sánchez nicht nur um Lippenbekenntnisse handeln dürfe, sondern dass schon vor seiner Bestätigung im Amt konkrete Schritte nötig seien.

Ein weiterer dieser Schritte war die offizielle Ankündigung der neuen Kongresspräsidentin Francina Armengol (PSOE), dass Baskisch, Galicisch und Katalanisch schon in Kürze zu Arbeitssprachen dieser Kammer des spanischen Parlaments erhoben werden, wie dies im Senat als Länderkammer schon seit Jahren der Fall ist.

Vor wenigen Wochen hatte die EU auf Anfrage offiziell mitgeteilt, dass noch nie eine spanische Regierung förmlich die Anerkennung der drei Minderheitensprachen als Amtssprachen der Union beantragt hatte, obschon dies schon mehrmals — unter anderem von José Rodriguez Zapatero (PSOE) — versprochen worden war. Diese Bestätigung hatte in den jeweiligen Regionen für Unmut gesorgt.

Doch nun veröffentlichte die geschäftsführende Regierung von Pedro Sánchez einen Brief des Außenministeriums, den der Ständige Vertreter Spaniens bei der EU, Marcos Alonso, am 17. August um 8.18 Uhr der Generalsekretärin des Rats der EU übermittelt hat und mit dem das Land nun förmlich um die Anerkennung der drei Sprachen bittet. Die Angelegenheit könnte schon am 19. September im Rat behandelt werden, dem Pedro Sánchez aufgrund der derzeitigen spanischen Ratspräsidentschaft selbst vorsitzen wird. Das Verfahren kann sich insgesamt jedoch in die Länge ziehen und erfordert die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten.

Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache der EU hat zahlreiche konkrete Folgen. So können EU-Abgeordnete, ungeachtet ihrer Herkunft, die jeweilige Sprache im Parlament benutzen. Bürgerinnen können sich in dieser Sprache dann auch an die gemeinschaftlichen Institutionen wenden, einschließlich der Justizbehörden der EU. Die Union ist verpflichtet, die Sprachen auch in der öffentlichen Kommunikation zu berücksichtigen. Ferner gibt es Rechte, die EU-Richtlinien auf Amtssprachen der EU beschränken, etwa bei der Produktetikettierung. Dies würde sich auf Baskisch, Galicisch und Katalanisch ebenfalls positiv auswirken.

Deutsch ist als Amtssprache von Deutschland, Belgien, Luxemburg und Österreich schon seit jeher auch eine Amtssprache der EU, was Südtirol zugute kommt. Für anerkannte Minderheitensprachen des italienischen Staates (einschließlich Ladinisch), die nicht gleichzeitig die Amtssprache eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten sind (wie Französisch, Slowenisch), wurde ein derartiger Status noch nie von Italien beantragt. Katalanisch sprechende Bürgerinnen aus Alguer könnten aber genauso wie die aus den zu Frankreich gehörenden Teilen des Baskenlands und Kataloniens schon bald in den Genuss der Vorteile kommen, die Spanien jetzt für die jeweiligen Minderheitensprachen beantragt hat.

Siehe auch: 01



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