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Ohne Bekenntnis zu Israel keine Einbürgerung.

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Wer in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft stellt, muss sich fortan schriftlich zum Existenzrecht des Staates Israel bekennen. Das hat die Innenministerin des ostdeutschen Landes, Tamara Zieschang von der CDU, jetzt in einem entsprechenden Erlass festgelegt. Bewerberinnen sollen zudem auf antisemitische Einstellungen überprüft werden. Wer den Fortbestand von Israel in Frage stellt, soll demnach in Sachsen-Anhalt nicht mehr eingebürgert werden können.

Der Erlass ging an die Landkreise und an die kreisfreien Städte, die mit der materiellen Abwicklung der Einbürgerungsverfahren befasst sind. Zudem rief die Landesregierung in Magdeburg die Innenministerien der anderen Bundesländer dazu auf, die Maßnahme nachzuahmen oder eine Vereinheitlichung auf Bundesebene mitzutragen. Zieschang sagte, das Existenzrecht Israels sei Teil der deutschen Staatsräson.

Unmittelbarer Anlass für die Neuerung mag zwar der aktuelle Krieg in Gaza sein. In Halle an der Saale, das in Sachsen-Anhalt liegt, war es aber im Oktober 2019 zu einem rechtsextremistischen Terroranschlag auf eine jüdische Synagoge gekommen. Nun wurde im Oktober dieses Jahres in Dessau eine neue Synagogen eröffnet, morgen folgt eine weitere in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Schutz jüdischen Lebens und der Sicherheit von Jüdinnen im Lande steht deshalb ganz besonders im Mittelpunkt.

Der Erlass sieht vor, dass die Verweigerung der geforderten Erklärung in der Akte zu vermerken und der Einbürgerungsantrag abzulehnen sei. Doch eine arglistige Täuschung der Behörden kann auch später noch zur Rücknahme der Einbürgerung führen, so wie das schon heute für ein vorgetäuschtes Bekenntnis zum Grundgesetz und zur demokratischen Grundordnung gilt.


In Deutschland ist es also eine Landesministerin, die Kriterien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft festlegt. Zudem ergreift sie die politische Initiative für analoge Änderungen auf Bundesebene. Südtirol als »weltbeste Autonomie« hat diesbezüglich natürlich keinerlei Zuständigkeiten, noch nicht einmal im Rahmen jener sprachlich-kulturellen Besonderheiten, die unseren Sonderstatus begründen. Jedes gewöhnliche deutsche Bundesland ist autonomer.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07



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