Die Idee stammt aus Nordtirol und wurde dort schon vor Jahren umgesetzt: Der Durchzugsverkehr soll daran gehindert werden, von der Autobahn auf Nebenstraßen in den Gemeinden auszuweichen, um sie vor unnötiger Überlastung zu schützen. Dies erhöht die Sicherheit, kommt sowohl der Umwelt als auch der lokalen Wirtschaft zugute und erhöht — vor allen Dingen — die Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Anzeige am Inntaldreieck bei Rosenheim – Kennzeichenschwärzung von mir
Seit Mitte August gelten sogenannte Durchfahrtsverbote für Ausweichverkehr nach Nordtiroler Vorbild auch in Bayern. Zunächst waren davon Abfahrten der A8 München-Salzburg sowie der A93 im Kreis Rosenheim betroffen. Vor wenigen Tagen zog der Kreis Berchtesgadener Land nach und erließ auch für das nachgeordnete Straßennetz in seinem Zuständigkeitsbereich entsprechende Verbote.
Schon seit 2022 gelten in Bayern immer dann auf den Schwerverkehr begrenzte Abfahrverbote, wenn in Nordtirol »dosiert« wird, also an Tagen mit Lkw-Blockabfertigung.
Immer wieder werden auch in Südtirol Forderungen laut, den Durchzugsverkehr bei Überlastung zum Wohl der Bevölkerung an der Abfahrt von der Autobahn zu hindern. Doch leider ist das Land mit der angeblich weltweit besten Autonomie hier weder zuständig noch anderweitig in der Lage, konkrete Maßnahmen zu erwirken.
Und die rechtsrechten Koalitionspartner der SVP sind in Rom ja vor allem damit beschäftigt, jede sinnvolle Einschränkung (etwa 30er Zonen) zu verhindern und auch noch die jenseits des Brenners ergriffenen Maßnahmen zu bekämpfen.
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