Unmittelbar nach der Veröffentlichung des neuen ASTAT-Sprachbarometers war schon in den Kommentaren darauf hingewiesen worden: Anders als die beiden vorherigen Ausgaben (2004 und 2014) enthält die von 2025 keine Frage zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei den öffentlichen Ämtern mehr.
Nach meiner Ansicht war das einer der wichtigsten Indikatoren, die in der amtlichen Sprachstudie enthalten war. Wennschon war sie zu generisch, sodass man sie durch vertiefende Zusatzfragen hätte ergänzen können. Und sie war eine der wenigen — wenn nicht sogar die einzige —, bei der es um verbriefte Rechte ging.
Ohnehin werden die Fragestellungen (bzw. die Antwortmöglichkeiten) für meinen Geschmack von Ausgabe zu Ausgabe zu stark verändert, sodass die für die Beurteilung von Trends so wichtige Vergleichbarkeit in vielen Fällen abhanden kommt. Dass aber eine so wichtige Frage kommentar- und ersatzlos ganz gestrichen wird, ist noch einmal bedauerlicher.
Dass jemandem der Befund, dass es um die Einhaltung der amtlichen Zwei- bzw. Dreisprachigkeit — immerhin eine Grundsäule des Minderheitenschutzes — immer schlechter bestellt ist, nicht gefallen hat und die Frage aus diesem Grund aus dem Sprachbarometer gestrichen wurde, will ich mir gar nicht vorstellen, obwohl sich der Verdacht geradezu aufdrängt.
Schon bei der ersten Erhebung 2004 war der Befund erschreckend, wonach knapp die Hälfte der deutschsprachigen Befragten (48,7%) angegeben hatten, ihnen sei das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im Jahr zuvor »oft« oder »manchmal« verweigert worden. In einem Land mit einer großen deutschen Bevölkerungsmehrheit war dieser Wert über fünfmal so groß wie unter den italienischsprachigen Befragten (9,0%). Von den Ladinerinnen hatten knapp zwei Drittel (64,6%) schlechte Erfahrungen gemacht.
Die zweite Erhebung 2014 konstatierte noch einmal eine klare Verschlechterung: Nun hatten schon 59,6 Prozent der Deutschsprachigen eine Verletzung ihrer Sprachrechte zu beklagen — ein fast gleich großer Anteil wie unter den Ladinerinnen (64,4%), deren Sprache leider rechtlich gar nicht mit der deutschen und der italienischen gleichgestellt ist. Auch unter den Italienischsprachigen hatte sich der Wert auf 14,1 Prozent verschlechtert, war damit aber noch immer enorm viel besser als bei den Sprecherinnen der minorisierten Sprachen.
Auffallend war, dass selbst die Landesverwaltung (nebst ebenfalls vom Land verwaltetem Gesundheitswesen) die Verweigerung der deutschen Amtssprache um ein Vielfaches größer war als die Verweigerung des Rechts auf Gebrauch der italienischen Sprache.
Jetzt wäre nicht nur interessant, sondern für die Beobachtung des Minderheitenschutzes und die allfällige Ergreifung von Gegenmaßnahmen auch sehr wichtig gewesen, die weitere Entwicklung nachvollziehen zu können: Haben sich die Werte (wie es zu befürchten steht) weiter verschlechtert? Konnte wenigstens ein weiterer Einbruch verhindert werden? Dass es eine nennenswerte Verbesserung gegeben haben könnte, würde ich persönlich ausschließen, doch beweisen lässt es sich trotz mehrerer Indizien (u.a. 01 02) nicht.
Wir tappen wieder im Dunkeln.

Scrì na resposta