→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

Recht auf Gebrauch der Muttersprache: keine Daten.
Sprachbarometer 2025

Autor:a

ai

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des neuen ASTAT-Sprachbarometers wurde in den Kommentaren bereits darauf hingewiesen: Anders als die beiden vorherigen Ausgaben von 2004 und 2014 enthält jene von 2025 keine Frage mehr zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei öffentlichen Ämtern.

Meiner Auffassung nach handelte es sich dabei um einen der wichtigsten Indikatoren der amtlichen Sprachstudie. Wennschon war die Fragestellung zu allgemein gehalten, sodass man sie durch vertiefende Zusatzfragen hätte ergänzen können. Und es war eine der wenigen, wenn nicht sogar die einzige Frage, die sich explizit auf die Einhaltung verbriefter Rechte bezog.

Ohnehin werden die Fragen (bzw. die Antwortmöglichkeiten) nach meinem Geschmack von Ausgabe zu Ausgabe zu stark verändert, wodurch die für die Beurteilung von Trends so wichtige Vergleichbarkeit vielfach verloren geht. Dass jedoch eine derart zentrale Frage kommentar- und ersatzlos gestrichen wird, ist noch einmal unverständlicher.

Ich möchte mir eigentlich nicht vorstellen, dass 2025 auf diese Frage verzichtet wurde, weil jemandem das Ergebnis nicht gefallen haben könnte — nämlich der Befund, dass es um die Einhaltung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht öffentlicher Dienste, einer tragenden Säule des Minderheitenschutzes, äußerst schlecht bestellt ist. Der Verdacht drängt sich jedoch geradezu auf. Immerhin steht dieser ernüchternde Befund im klaren Widerspruch zu den gebetsmühlenartig wiederholten Jubelmeldungen über unsere Autonomie.

Katastrophale Ergebnisse

Bereits das Resultat der ersten Erhebung im Jahr 2004 war erschreckend: Knapp die Hälfte (48,7%) der deutschsprachigen Befragten gab an, dass ihnen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im Jahr zuvor »manchmal« oder sogar »oft« verweigert worden sei. Trotz deutscher Bevölkerungsmehrheit lag dieser Wert mehr als fünfmal so hoch wie bei den italienischsprachigen Befragten, von denen lediglich 9 Prozent eine Verletzung ihrer Sprachrechte beklagten. Am höchsten war der Anteil erwartungsgemäß unter den Ladinerinnen, doch auch hier war das Ausmaß erstaunlich: Fast zwei Dritteln (64,6%) war innerhalb eines Jahres das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verweigert worden.

Die zweite Erhebung von 2014 stellte eine weitere klare Verschlechterung fest: Nun hatten schon 59,6 Prozent der Deutschsprachigen eine Verletzung ihrer Sprachrechte zu beklagen — ein inzwischen beinahe ebenso hoher Anteil wie unter den Ladinerinnen (64,4%), also mit einer Sprache, die rechtlich (leider) gar nicht mit der deutschen und der italienischen gleichgestellt ist. Auch unter den Italienischsprachigen verschlechterte sich der Wert auf 14,1 Prozent, war damit aber noch immer enorm viel besser als bei den Sprecherinnen der beiden minorisierten Sprachen.

Besonders auffallend war, dass selbst in der Landesverwaltung (nebst ebenfalls vom Land verwaltetem Gesundheitswesen) die Verweigerung des Deutschen um ein Vielfaches häufiger vorkam als die Verletzung des Rechts auf Gebrauch des Italienischen.

Gerade deshalb wäre es nicht nur interessant, sondern für die Beobachtung des Minderheitenschutzes und die allfällige Ergreifung von Gegenmaßnahmen auch sehr wichtig gewesen, die weitere Entwicklung nachvollziehen zu können: Haben sich die Werte — wie zu befürchten steht — weiter verschlechtert? Oder konnte zumindest ein weiterer Einbruch verhindert werden?

Dass es zu einer nennenswerte Verbesserung gekommen sein könnte, würde ich persönlich ausschließen. Belegen lässt sich dies nun jedoch — trotz mehrerer Indizien (u.a. 01 02) — nicht mehr.

Wir tappen erneut im Dunkeln. Für einen modernen, wirksamen und wissensbasierten Minderheitenschutz ist das Gift.

Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05 || 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

7 responses to “Recht auf Gebrauch der Muttersprache: keine Daten.
Sprachbarometer 2025

  1. G.P. avatar
    G.P.

    Es gibt im Grunde keinen effektiven Minderheitenschutz mehr. Sogar die Landesbüros selbst pfeifen immer öfter darauf. Der Minderheitenschutz wird mit Füßen getreten, wo immer es geht. Dazu zähle ich auch die stark zunehmend verhunzten Übersetzungen ins Deutsche.

  2. Martin Piger avatar
    Martin Piger

    Zum Thema “keine Frage zum Recht auf Gebrauch der eigenen Muttersprache bei den öffentlichen Ämtern” könnte man folgenden Vergleich ziehen: bei einem Auto leuchtet immer wieder die Anzeige über den Ölstand rot auf. Das ist natürlich besorgniserregend. Hat man das Lämpchen dieser Anzeige aber erst mal vom Netz genommen oder sogar ausgebaut, leuchtet nichts mehr auf. Folglich braucht man sich dann auch keine Sorgen mehr zu machen, oder?

    1. Stuff avatar
      Stuff

      @Martin Piger: vom Autotyp her klingt das so ziemich nach einem FIAT. Ist aber sinnbildlich für die Entwicklung der letzten Jahre…

      1. G.P. avatar
        G.P.

        Bitte keine Vorurteile, fahre mein Leben lang einen FIAT, war immer sehr zufrieden … :-)

        Gutes Beispiel von Martin Piger, genau auf den Punkt gebracht.

  3. Andreas avatar
    Andreas

    Ist es irgendwie nachvollziehbar, ob beim Fragebogen für das Sprachbarometer 2025 die Frage nach dem Gebrauch der Muttersprache abgefragt wurde? Ich kenne leider niemanden, der sich an der Umfrage beteiligt hat, und sich mit Sicherheit erinnern würde.
    Im ersten Artikel zum Sprachbarometer habe ich auch die mangelnde Transparenz was Veröffentlichung der Primärdaten anbelangt, kritisiert. Ich habe dem ASTAT geschrieben und nach den Primärdaten gefragt und sie aus “verschiedenen Gründen”, auf die nicht eingegangen wurde, nicht bekommen.

  4. ASTAT avatar
    ASTAT

    Die Zweisprachigkeit in öffentlichen Diensten wird im Rahmen der Erhebung „Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den öffentlichen Diensten“ erfasst. Diese Erhebung wird alle fünf Jahre durchgeführt (das Sprachbarometer hingegen alle zehn Jahre) und ist aus methodologischer Sicht besonders geeignet, um die Erfahrungen der Bevölkerung mit der öffentlichen Verwaltung angemessen abzubilden. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich und können für weiterführende Analysen und spezifische Auswertungen verwendet werden.
    Eines der Grundprinzipien der amtlichen Statistik ist die Reduzierung der sog. „statistischen Belastung“ der antwortenden Personen. Deshalb werden Mehrfacherhebungen vermieden, wenn Daten bereits in strukturierter Form erhoben werden.
    Für Fragen steht das ASTAT gerne zur Verfügung.

    1. Simon avatar

      Vielen Dank für diesen Hinweis!

      Ich habe mir die Ergebnisse der von Ihnen genannten Erhebung (ASTAT-Info 01/2024) noch einmal angesehen. Dort werden allerdings nur diejenigen, die angeben, mit einem Dienst insgesamt unzufrieden gewesen zu sein, nach den Gründen für ihre Unzufriedenheit befragt. Unter diesen Gründen befindet sich auch die mangelnde Zweisprachigkeit. Wer mit einem Dienst insgesamt zufrieden war, wird hingegen gar nicht zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache befragt. Außerdem veröffentlichen Sie die Daten nicht nach Sprachgruppen getrennt, sodass nicht ersichtlich ist, welche Sprachgruppe in welchem Ausmaß von der Verweigerung des einschlägigen Rechtes betroffen ist. Nicht zuletzt gibt es keine zusammenfassende Darstellung (wie die, die aus dem Sprachbarometer gestrichen wurde), sondern nur eine nach Diensten getrennte.

Leave a Reply to Stuff Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL